SPD will eigenes Reform-Gesetz |
Ev Tebroke |
21.03.2019 19:16 Uhr |
Nicht per Änderungsantrag sondern ordentlicher Gesetzgebungsprozess: Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, will die Reformen des Apothekenmarkts als eigenes Gesetz beraten, damit das Vorhaben das gesamte parlamentarische Verfahren durchläuft. / Foto: picture alliance/Carsten Koall/dpa
Die SPD ist zufrieden, dass Bundesgesundheitsminister vom Rx-Versandverbot abgelassen hat. Dittmar sagte auf Anfrage der PZ: »Wir begrüßen, dass sich Minister Spahn nun vom Versandhandelsverbot mit verschreibungspflichtigen Medikamenten verabschiedet.« Die Apotheken vor Ort seien ein unverzichtbarer Baustein für die verlässliche Versorgung der Patienten. Aber auch der Versandhandel leiste einen wichtigen ergänzenden Beitrag zur flächendeckenden Arzneimittelversorgung, betonte Dittmar.
Für die SPD sei es wichtig, dass es eine rechtssichere Regelung gebe, bei der für alle Marktteilnehmer die gleichen Wettbewerbsbedingungen und somit »gleich lange Spieße« gelten. Dahingehend wolle die SPD die Vorschläge des Ministeriums nun gründlich prüfen.
Grundsätzlich ist Dittmar der Meinung, dass die Politik »diese wichtige Reform im Apothekensektor in einem eigenen Gesetz behandeln sollte«. Würde das Thema hingegen, wie bislang von der Union vorgeschlagen, als Änderungsantrag in das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eingebracht, dann hätten laut Dittmar weder die anderen Ministerien noch der Bundesrat in erster Lesung die Möglichkeit, die Vorschläge zu prüfen. Denn das Gesetz ist bereits vom Kabinett verabschiedet. »Es gehört für mich zur Rechtsstaatlichkeit dazu, dass man wichtige Vorhaben in einen ordentlichen Gesetzgebungsprozess eingibt, in dem alle beteiligten Verfassungsorgane eingebunden sind«, so die SPD-Politikerin.
Spahn hatte dem Koalitionspartner am Dienstag ein neues, innerhalb der Union konsentiertes Eckpunkte-Papier zur Reform des Apothekenmarkts präsentiert. Darin hatte er unter anderem die Forderung der Apotheker aufgegriffen, Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente grundsätzlich zu verbieten. Im Dezember hatte der Minister noch vorgesehen, den EU-Versendapotheken Rabatte auf Rx-Medikamente bis maximale 2,50 Euro zu erlauben. Dies hätte aber nach wie vor eine Ungleichbehandlung von EU-Versandhandel und deutschen Apotheken bedeutet.
Die ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hatte ihre lang gehegte Forderung nach einem Rx-Versandverbot unter der Prämisse zurückgestellt, dass die Politik den Erhalt einheitlicher Abgabepreise für Rx-Medikamente garantiert. Dem ist Spahn mit den neuen Plänen nun nachgekommen. Die Preisgestaltung soll künftig nicht mehr über das Arzneimittelgesetz (AMG) sondern über das Sozialrecht geregelt werden. Durch diesen Kniff soll die Festpreisregelung dem Zugriff des EU-Rechts entzogen werden können, denn das Sozialrecht ist Sache des jeweiligen Mitgliedsstaats.
Die EU-Kommission hatte bereits 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil sie die Preisbindung bei Rx-Medikamenten als einen Verstoß gegen die EU-Warenverkehrsfreiheit wertet. Erst kürzlich hatte die Kommission das BMG per Stellungnahme erneut angemahnt, die Festpreisbindung zu kippen und das AMG entsprechend anzupassen. Ansonsten drohten Sanktionen, sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.