Bundesweite Praxisbesonderheit für Aimovig |
Ev Tebroke |
09.01.2020 14:12 Uhr |
Wirtschaftliche Verordnung des Arztes: Bestimmte Patienten können ab sofort von neuen Erstattungsregeln für den Antikörper Erenumab (Aimovig®) profitieren. / Foto: Shutterstock/goodluz
Das zur Migräneprophylaxe zugelassene Präparat Aimovig des Schweizer Pharmakonzerns Novartis ist seit 15. Dezember 2019 für eine bestimmte Patientengruppe als Praxisbesonderheit eingestuft. Das gab Novartis heute bekannt. Zudem wurde mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein neuer Erstattungspreis vereinbart, der die wirtschaftliche Verordnung des Erenumab 70 mg und 140 mg Fertigpens unterstütze, heißt es. Der neue Preis ist seit 1. Januar im ABDA-Artikelstamm gelistet und gilt laut Hersteller rückwirkend zum 1. November 2019. Der Erstattungspreis pro Pen beträgt demnach 383,76 Euro. Der Apotheken-Verkaufspreis liegt bei 495,73 Euro.
Anlass für die Änderungen ist die positive Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser hatte mit seinem Beschluss vom 2. Mai 2019 dem Wirkstoff einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der bisher verfügbaren unspezifischen Therapiemöglichkeiten attestiert. Dies gilt aber ausschließlich für erwachsene Patienten mit mindestens vier Migränetagen pro Monat, bei denen vier (episodische Migräne) bis fünf (chronische Migräne) zugelassene Vortherapien (Metoprolol oder Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Clostridium botulinum Toxin Typ A) plus Valproinsäure erfolglos waren.
Um die Arzneimittelkosten zu steuern, sind Ärzte gesetzlich angehalten, wirtschaftlich zu verordnen. Sie dürfen ein gewisses Budget nicht überschreiten, ansonsten drohen ihnen Regresse seitens der Krankenkassen. Wird ein Arzneistoff jedoch im Rahmen der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Praxisbesonderheit eingestuft, werden diese Kosten nicht auf das Verordnungsbudget angerechnet. Dies gilt jedoch explizit nur für die konkret zwischen dem Hersteller und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten Bedingungen.