Bundestag beschließt Apotheken-Impfungen |
Am heutigen Freitag haben sich SPD, Grüne und FDP unter anderem dafür entschieden, Apotheker mit in den Kreis der Impfberechtigten aufzunehmen. / Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Am heutigen Freitag hat der Bundestag das »Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19« von SPD, Grünen und FDP mit großer Mehrheit beschlossen. Von 689 abgegebenen Stimmen haben 571 Abgeordnete dem Gesetz zugestimmt, 80 stimmten dagegen und 38 Abgeordnete haben sich in dieser Frage enthalten. Der Bundesrat hat mittlerweile ebenfalls einstimmig grünes Licht gegeben. Damit sind Apotheker dazu berechtigt, gegen Covid-19 zu impfen. Das entsprechende Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Dafür haben die Ampel-Parteien das Infektionsschutzgesetz geändert, beziehungsweise ergänzt. Ein neu eingefügter Paragraf 20b regelt die Einbindung von Tierärzten, Zahnärzten und Apothekern in die Impfkampagne. Im Vergleich zum letzten Entwurf hat sich dabei nicht mehr viel geändert. Konkret sollen Apotheker nach Inkrafttreten des Gesetzes Personen ab 12 Jahren gegen Covid-19 impfen dürfen. Diese Regelung ist aber vorerst bis Ende des Jahres 2022 befristet. Alle Pharmazeuten, die bereits im Zuge der Grippeschutzimpfungen Schulungen absolviert haben, dürfen Volljährige direkt impfen. Bezüglich der Impfung von Minderjährigen sind aber Ergänzungsschulungen notwendig. Die Bundesapothekerkammer (BAK) ist zudem dazu aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) bis zum 31. Dezember dieses Jahres ein Schulungskonzept zu erarbeiten, damit auch alle weiteren Pharmazeuten, die dies wollen, sich schulen lassen können. Die ABDA hatte sich dafür eingesetzt, dieses Curriculum alleine zu erstellen, hat mit dieser Forderung aber kein Gehör gefunden.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll zudem eine externe Evaluation beauftragen, die die Auswirkungen der neuen Regelung, dass auch Apotheker impfen dürfen, untersucht und die Frage der Reformbedürftigkeit klären soll. Neu ins Gesetz hinzugekommen ist zudem, dass auch Apotheker die künftig in einem Impfzentrum oder einem angegliederten mobilen Impfteam impfen, über die Gesetzliche Unfallversicherung versichert sein sollen. Dafür wird Paragraf 218g des Siebten Sozialgesetzbuches entsprechend geändert.
Die FDP-Politikerin Aschenberg-Dugnus Christine Aschenberg-Dugnus sagte dazu am Freitag im Bundestag: »In einer Notlage muss jeder impfen, der das darf und kann und dafür sorgen wir mit diesem Gesetz.« Auch die Oppositionspartei CDU begrüßte das Ampel-Vorhaben, auch Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte in die Impfkampagne miteinzubinden. Der CDU-Abgeordnete Hendrik Hoppenstedt betonte in der Debatte: »Die Erweiterung der Impfbefugnis von Apothekern, Zahnärzten und Tierärzten begrüßen wir ausdrücklich.« Der neue Bundesgesundheitsminister und Arzt Professor Karl Lauterbach erklärte in der heutigen Bundestagsdebatte zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes: »Wir müssen vorgehen wie Mediziner. Hat sich der Befund verändert, müssen die therapeutischen Maßnahmen angepasst werden.« Es gehe nicht darum, sich in immer schärferen Maßnahmen zu überbieten. Es geht darum, die Maßnahmen die wir haben und beschließen, auch einzusetzen und zu kontrollieren, betonte Lauterbach im Hinblick auf die darüber hinaus beschlossenen Corona-Maßnahmen.
Denn mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention regeln die Ampel-Parteien unter anderem auch, dass die Bundesländer wieder Instrumente an die Hand bekommen, um etwa Ausgangsbeschränkungen oder das Schließen von Betrieben, Restaurants oder Bars veranlassen zu können. Außerdem wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt, die für Beschäftigte im Gesundheitswesen, vor allem im Krankenhaus, in Arztpraxen oder in Pflegeheimen gelten soll. Diese Personen müssen ab dem 15. März 2022 entweder geimpft oder genesen sein. Diese Impfpflicht gilt aber nicht für das Apothekenpersonal.
Laut einer Umfrage der ABDA ist etwa jede zweite Apotheke bereit, Impfungen gegen Covid-19 anzubieten. Allerdings müssen die meisten Apotheker, die mitmachen wollen, noch geschult werden. Erst rund 2600 Apotheker in rund 1000 Offizinen können deutschlandweit bereits impfen. Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening könnten Apotheker in größerer Anzahl nach Abschluss der Schulungen allerdings erst voraussichtlich im Februar 2022 für die Covid-19-Impfungen zur Verfügung stehen.
Mit der Gesetzesänderung sind aber noch nicht alle Fragen beantwortet. Beispielsweise muss die Vergütung der Apotheken-Impfungen noch geklärt werden. Diese und weitere Details werden in den kommenden Tagen voraussichtlich in der Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Auch noch unklar ist, wann Apotheken erstmals Teile der Impfstoff-Lieferungen für ihre eigenen Impfungen behalten dürfen und wie genau das aufgeteilt wird. Das legt das Bundesgesundheitsministerium jeweils kurz vor der Auslieferung fest. Auch noch unklar ist, ob die BAK die Erstellung der Schulungskonzepte gemeinsam mit der BÄK bis Ende des Jahres fristgerecht schafft.
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Anmerkung der Redaktion: Dass der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zugestimmt hat, wurde am 10. Dezember entsprechend aktualisiert.
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