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Höchstverschreibungsmengen
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Bundesrat könnte geplante BtM-Neuregelung kippen

Nach dem Willen der Bundesregierung soll es ab dem 8. April 2023 keine Höchstverschreibungsmengen bei Betäubungsmitteln und damit keine »A«-Pflichtangabe auf Rezepten mehr geben. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen – doch der Gesundheitsausschuss des Plenums empfiehlt etwas anderes.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 02.02.2023  12:00 Uhr

Laufende Studie zum Verschreibungsverhalten

Politische Entscheidungen müssten - wenn irgend möglich - evidenzbasiert erfolgen, schreibt der Gesundheitsausschuss weiter. An solcher Evidenz werde derzeit gearbeitet: Das Leibniz-Institut führe ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefördertes Forschungsprojekt durch, das zum Ziel habe, das Verschreibungsverhalten bezüglich Opioid-haltiger Arzneimittel in Deutschland umfassend zu charakterisieren. Die für Juni 2023 anstehende Auswertung sei abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen werde.

Für den Fall, dass der Bundesrat der Empfehlung, die Höchstverschreibungsmengen nicht zu streichen, nicht folgt, formuliert der Gesundheitsausschuss eine Alternative. Demnach möge die Bundesregierung per Entschließungsantrag aufgefordert werden, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung »über Änderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen zu berichten und diese zu bewerten«.

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