Bundesrat könnte geplante BtM-Neuregelung kippen |
Cornelia Dölger |
02.02.2023 12:00 Uhr |
Am 10. Februar tagt die Länderkammer zum nächsten Mal. Dabei wird auch die geplante Änderung der BtM-Höchstmengenregelung auf der Agenda stehen. / Foto: PZ/Zillmer
Wenn am am 10. Februar zum nächsten Mal der Bundesrat tagt, soll er unter anderem darüber beraten, wie künftig mit der Höchstverschreibungsmenge von Betäubungsmitteln (BtM) verfahren werden soll. Diese aufzuheben, hatte das Bundeskabinett im vergangenen Dezember per geänderter Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) beschlossen. Für Apotheken wichtig ist, dass damit in der Folge die Pflichtangabe »A« auf BtM-Rezepten bei Überschreiten dieser Grenzen wegfallen würde.
Laut der Änderungsverordnung, die am 8. April in Kraft treten soll, sollen die Regelungen zu den Höchstverschreibungsmengen für Betäubungsmittel nach Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gestrichen werden, »weil sie nicht zu einer zusätzlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs beitragen«. Die Vorgaben stellten vielmehr einen verzicht- und vermeidbaren erhöhten Bürokratieaufwand für die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker dar. Zudem seien die bereits vorhandenen Vorgaben, die das BtMG (§ 13 BtMG) vorsieht, ausreichend.
Das sieht der Gesundheitsausschuss des Bundesrates anders. In einer Empfehlung an das Plenum, die der PZ vorliegt, spricht er sich dafür aus, die Streichung der Höchstverschreibungsmengen für Ärzte und Zahnärzte abzulehnen (Tierärzten seien hingegen durch EU-Vorgaben ausreichend enge Grenzen gesetzt). Allein auf bestehendes Recht zu verweisen, reiche nicht aus.
Zur Begründung heißt es, die geplante Änderung sei eben nicht bloß eine rein formelle Änderung des Betäubungsmittelrechts und eine Abschaffung von bürokratischen Hürden. Vielmehr trage sie dazu bei, dass dadurch Ärztinnen und Ärzte Betäubungsmittel »in deutlich größerem Umfang« verschreiben könnten, was wiederum einer »Bagatellisierung der Verordnung von Betäubungsmitteln« Vorschub leisten könne.
»Die Opioid-Krise in den USA, die bislang so in Deutschland ausgeblieben ist, zeigt deutlich, dass die bagatellisierte Anwendung dieser Arzneimittel große Risiken birgt und die im Umlauf befindlichen Mengen auf das notwendige Maß beschränkt werden müssen«, heißt es. Verschreibungshöchstmengen und -dauer trügen zu einer nötigen Kontrolle bei. »Eine Abschaffung wirkt dieser Intention entgegen.«
Politische Entscheidungen müssten - wenn irgend möglich - evidenzbasiert erfolgen, schreibt der Gesundheitsausschuss weiter. An solcher Evidenz werde derzeit gearbeitet: Das Leibniz-Institut führe ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefördertes Forschungsprojekt durch, das zum Ziel habe, das Verschreibungsverhalten bezüglich Opioid-haltiger Arzneimittel in Deutschland umfassend zu charakterisieren. Die für Juni 2023 anstehende Auswertung sei abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen werde.
Für den Fall, dass der Bundesrat der Empfehlung, die Höchstverschreibungsmengen nicht zu streichen, nicht folgt, formuliert der Gesundheitsausschuss eine Alternative. Demnach möge die Bundesregierung per Entschließungsantrag aufgefordert werden, zwei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung »über Änderungen bei den Verordnungszahlen und Abgabemengen zu berichten und diese zu bewerten«.