Bund beschafft Antigentest-Nachschub |
Wenn neben dem »T« ein Strich erscheint, wie in diesem Beispiel, dann ist das Testergebnis positiv. Der Getestete ist vermutlich mit dem Coronavirus infiziert. / Foto: picture alliance / TT NYHETSBYR?N | Johan Nilsson/TT
Der Bund will für das neue Jahr weiteren Nachschub an Coronavirus-Schnelltests organisieren, die künftig deutlich öfter eingesetzt werden sollen. Ziel sei, für das erste Quartal 2021 rund 60 Millionen Tests für Deutschland zu sichern, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) erfuhr. Für das zweite Quartal sollen 40 Millionen Antigen-Tests folgen, dann bis Jahresende weitere 30 Millionen.
Die Tests sollen prioritär im Gesundheitswesen und der Pflege eingesetzt werden. Auch Apotheken sollen die Antigentests unter anderem an Pflegeheime abgeben dürfen, so sieht es das frisch verabschiedete Dritte Bevölkerungsschutzgesetz vor. Für die Abgabe ist zudem ein Fixhonorar von 40 Cent pro Test für die Apotheker, für den Großhandel als auch für sonstige Leistungserbringer festgesetzt. Dies regelt eine entsprechende Rechtsverordnung vom BMG. Die ABDA forderte zuletzt eine differenzierte Vergütung und pochte auf eine Vergütung von 60 Cent je Testabgabe in der Offizin. Allerdings: Eine Abgabe an Endverbraucher ist nach wie vor nicht möglich.
Für die letzten Monate dieses Jahres sind bereits größere Kontingente über Abnahmegarantien bei Herstellern gesichert worden, damit die Länder oder Einrichtungen sie kaufen können. Nach sechs Millionen Tests für Oktober und 12,5 Millionen für November sollen es laut Ministerium im Dezember 17,5 Millionen Schnelltests sein. In den ersten Bundesländern ist der Einsatz inzwischen angelaufen.
Bei Antigen-Schnelltests müssen Proben zum Auswerten nicht ins Labor gebracht werden. Sie gelten aber als nicht so genau wie sonst genutzte PCR-Tests. Vornehmen müssen sie medizinisch geschultes Personal. Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss ein positives Ergebnis eines Schnelltests durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Laut einer Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), die seit Mitte Oktober gilt, können sie vor allem in Kliniken und Pflegeheimen auf breiter Front zum Einsatz kommen. Dies soll helfen, Bewohner, Personal und Besucher besser zu schützen. Die Einrichtungen müssen dazu ein Test-Konzept erstellen. Dann legt das Gesundheitsamt fest, wie viele Tests gekauft und auf Kassenkosten finanziert werden können – in Pflegeheimen sind bisher bis zu 20 Tests pro Monat pro Bewohner möglich. Im Gespräch ist eine Ausdehnung auf weitere Bereiche.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.