| Cornelia Dölger |
| 26.10.2026 12:50 Uhr |
»Vor-Ort-Apotheken können ihre Gemeinwohlaufgaben dauerhaft nur erfüllen, wenn sie auch weiterhin an der gesamten Breite der Arzneimittelversorgung beteiligt bleiben«, sagt der Leipziger Apotheker Mohammed Radman. / © privat
Er spüre in seiner Apotheke bereits seit Jahren einen Kundenrückgang, so Radman, Inhaber der Humanitas-Apotheke in Leipzig. In Gesprächen mit Kundinnen und Kunden erfahre er immer wieder, dass sie ihre Rezepte immer öfter bei Versandapotheken einlösten, und zwar, weil Doc Morris und Co. in Aussicht stellten, die Zuzahlungen zu erlassen oder zu erstatten. Oftmals würden auch Gutscheine für den OTC-Kauf angeboten. Die Problematik dürfte sich mit der geplanten deutlichen Erhöhung der Zuzahlungen noch einmal verschärfen, warnt Radman. Er befürchtet perspektivisch einen »existenzbedrohenden Rückgang der Kundenzahlen«.
Der Apotheker ärgert sich darüber, dass lokale Apotheken im Fall von Lieferengpässen dann doch zurate gezogen würden, wenn die Versandapotheke ein Präparat nicht liefern könne. In solchen Fällen kämen die Menschen dann in die Offizin und bäten, das benötigte Arzneimittel zu beschaffen. »Selbstverständlich« werde den Patientinnen und Patienten dann geholfen, auch wenn sie ihr Rezept bei einer Versandapotheke eingereicht hätten. Gegen die »zunehmende Wettbewerbsverzerrung« durch den Versandhandel gebe es mithin kein schlagkräftiges Mittel, so Radman auch mit Blick auf die paritätische Stelle.
Probate Mittel wären ihm zufolge allein ein Rx-Versandverbot sowie die verpflichtende Einziehung der Arzneimittelzuzahlungen durch die Krankenkassen selbst. Aus der Inkassopflicht entlassen zu werden, fordern die Apotheken schon lange. In seinem Brief an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) führt Radman seine Forderungen aus.
Einst sei er selbst überzeugtes Mitglied der CDU gewesen, schreibt er an den Christdemokraten. Die Überzeugung bröckelte demnach, als Linnemanns Vorgängerin und Parteikollegin Nina Warken beim Apothekertag 2025 in Düsseldorf einer sofortigen Fixumserhöhung eine Absage erteilte; eine Honorarerhöhung sei aufgrund der desolaten GKV-Finanzen zumindest kurzfristig nicht möglich, so die Begründung damals. Radman trat daraufhin aus der Partei aus. Dass später doch eine Anpassung kam, beschwichtigte ihn nicht. Die gestaffelte Erhöhung sei »nur halbherzig und mit erheblichen Abstrichen«, schreibt er.
Die um 50 Prozent erhöhten Zuzahlungen ab Januar stellten die Apotheken nun vor ein neuerliches existenzbedrohendes Problem. Versender würden mit der Aussicht, diese Zuzahlungen zu erlassen, auf Kundenfang gehen, beschreibt Radman. Diese konzentrierten sich bekanntlich auf den wirtschaftlich attraktiven Teil der Arzneimittelversorgung, ohne Beratung und Gemeinwohlaufgaben zu übernehmen.
Radman hält auch das seinerzeit vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeführte Argument für überholt, dass Versandapotheken durch die Rx-Preisbindung in Deutschland ein fairer Marktzugang verwehrt werde. Der EuGH hatte die Preisbindung für Versender, die nach Deutschland verschicken, aufgehoben, weil er darin eine unzulässige Beschränkung des Warenverkehrs sah. Mit dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) versuchte der Gesetzgeber, die Folgen des EuGH-Urteils zu begrenzen und schloss darin für gesetzlich Versicherte Preisnachlässe und Boni bei Rx-Arzneimitteln weitgehend aus. Die Regelung wurde ins Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufgenommen.
Mit dem E-Rezept hätten sich die Marktbedingungen für Versender grundlegend geändert, schreibt Radman. »Versandapotheken können inzwischen unmittelbar und unkompliziert am deutschen Markt teilnehmen.«
Dass sie dabei weiterhin Preis- und Werberegeln brechen, um wirtschaftliche Vorteile zu bekommen, gefährde die lokalen Apotheken, warnt Radman. Denn viele Kundinnen und Kunden ließen sich auf die Werbeversprechen und Rabattangebote ein und kauften online statt lokal. »Den meisten ist dabei durchaus nicht bewusst, dass dieses Verhalten langfristig den Apotheken vor Ort schadet«, so Radman.
Wenn Apotheken immer häufiger aufwendige und weniger rentable Versorgungsaufgaben übernehmen müssten, während andere die lukrativen Anteile bedienten, sei die flächendeckende Versorgung auf Dauer gefährdet. »Vor-Ort-Apotheken können ihre Gemeinwohlaufgaben dauerhaft nur erfüllen, wenn sie auch weiterhin an der gesamten Breite der Arzneimittelversorgung beteiligt bleiben.«
Er wende sich daher an den Minister, damit dieser sich für ein Rx-Versandverbot oder zumindest dafür einsetze, dass die Umgehung der Zuzahlungen wirksam bekämpft werde. »Bitte verlassen Sie sich dabei nicht allein auf die zuständigen paritätisch besetzten Stellen oder auf langwierige Verfahren zur Durchsetzung bestehender Regelungen«, fordert Radman. Die Schlagkraft des Instruments ist umstritten, weil nach wie vor kein Haftungsausschluss vorliegt, auch wenn die persönliche Haftung der Mitglieder mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ausgeschlossen wurde.
Radman warnt: »Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass Versandunternehmen rechtliche Auseinandersetzungen über mehrere Instanzen führen können. Bis endgültige Entscheidungen vorliegen, können für viele Vor-Ort-Apotheken bereits irreversible wirtschaftliche Schäden entstanden sein.« Wenn die Politik nicht rechtzeitig handele, drohe »ein weiterer massiver Verlust an Vor-Ort-Apotheken«.
Linnemann hatte beim zurückliegenden Apothekertag in München auf die Wettbewerbsverzerrung durch Versender hingewiesen und angekündigt, dass er sich für gleich lange Spieße einsetzen werde. Man wolle keinen Keil zwischen online und offline treiben, so Linnemann damals. Aber die Antwort sei, es dürften beide oder keiner. »Wir müssen das abstellen.« Ob sich im Bundesgesundheitsministerium (BMG) etwas dazu tut, ist unklar; BMG-Staatssekretär Georg Kippels hatte jedenfalls unlängst beim Parlamentarischen Abend des Phagro in Berlin betont, dass er keine politischen Mehrheiten für ein Rx-Versandverbot sehe.