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Stellungnahme

BPhD für Corona-Impfungen in der Apotheke

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) befürwortet den Vorstoß der Ampel-Koalition, das Infektionsschutzgesetz zu ändern und so die Apothekerschaft zu befähigen, gegen Covid-19 zu impfen.
Carolin Lang
06.12.2021  17:00 Uhr

Inmitten in der vierten Corona-Welle stieg die Nachfrage an Coronavirus-Impfungen in den letzten Wochen deutlich an. Sowohl Arztpraxen als auch Impfzentren sind terminlich teilweise über Wochen hinweg ausgebucht. Um Abhilfe zu schaffen, machten sich zuletzt mehrere Stimmen aus Politik und Wissenschaft für impfende Apotheker stark.

Auf diesen Zug sprangen kürzlich auch die Ampel-Parteien auf. Am 1. Dezember legten SPD, Grüne und FDP einen Entwurf einer Formulierungshilfe für ein »Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19« vor. Sie wollen den Gesetzesantrag in den Bundestag einbringen, der das Infektionsschutzgesetz dahingehend ändern soll, dass neben Zahn- und Tierärzten auch ärztlich geschulte Pharmazeuten künftig gegen Covid-19 impfen können. Der BPhD begrüßt die Pläne der Ampel-Koalition, wie aus einer Pressemitteilung vom heutigen Montag hervorgeht. Bereits im Studium lernten Pharmaziestudierende die Theorie hinter Impfungen und die unterschiedlichen Impfstofftypen kennen, heißt es seitens des Verbands. Um letztendlich selbst impfen zu können, sei selbstverständlich eine spezielle Schulung für Apotheker nötig. 

»Apotheker und Apothekerinnen haben tatkräftig zur Bekämpfung der Pandemie durch den Aufbau von Testzentren, die geordnete Abgabe von Schutzmasken und Ausstellung von Impfzertifikaten beigetragen. Das Impfen in Apotheken ist nun ein weiterer wichtiger Baustein, mit dem wir einen direkten Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten können«, schreibt der BPhD. Der Verband »ist der festen Überzeugung, dass dadurch Impfangebote sinnvoll ergänzt werden«, heißt es abschließend.

Überarbeiteter Gesetzesentwurf

Erst am heutigen Montag erschien eine überarbeiteter Gesetzesentwurf mit einigen für die Pharmazeuten relevanten Änderungen. Unter anderem sollen Apotheker demnach auch schon Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren impfen dürfen. Im ursprünglichen Entwurf war die Personengruppe auf Über-18-Jährige beschränkt. Außerdem wird die Bundesapothekerkammer aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2021 ein »Mustercurriculum für die ärztliche Schulung« in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer zu entwickeln. Der Bundestag wird am morgigen Dienstag über diesen Gesetzentwurf in erster Lesung beraten.

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