BMG-Verordnungen sollen bis zu ein Jahr nach Pandemie-Ende gelten |
Mit den ressortabgestimmten Änderungsanträgen wollen die Regierungsfraktionen darüber hinaus regeln, dass der Bund die Kosten für die Coronavirus-Testungen und Impfungen rückwirkend zum 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 übernimmt. Damit will der Bund die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und damit die GKV entlasten.
Zudem will der Bund nun auch die Privaten Krankenversicherungen (PKV) stärker unterstützen. Bei Covid-19-Impfungen privat versicherter Personen trägt die PKV derzeit laut §20i SGB V 7 Prozent der Kosten. Diese sollen laut Plänen von Union und SPD jedoch ebenfalls rückwirkend vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 aus Bundesmitteln erstattet werden. Der Bund überweist die Finanzmittel laut geplanter Gesetzänderung an den Verband der Privaten Krankenversicherungen. Dieser wiederum soll das Geld an die privaten Krankenversicherungsunternehmen weiterleiten.
Für die geplante Einführung der digitalen Impfnachweise wollen Union und SPD zudem im SGB V festhalten, dass Versicherte auch einen Anspruch auf »die Ausstellung einer Impf- und Testdokumentation sowie von Covid-19-Zertifikaten« haben sollen.
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