| Cornelia Dölger |
| 07.09.2026 16:25 Uhr |
Morgen soll der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann vereidigt werden. Wann das BMG die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen in Kraft setzt, ist weiter unklar. / © PZ/Dölger
Bislang steht die Verkündung noch aus, auch wenn wichtige Hürden bereits genommen sind. Schon am 10. Juli hatte der Bundesrat die Verordnung inklusive Maßgaben abgenickt. Die EU-Kommission gab anschließend ebenfalls grünes Licht und schloss das Notifizierungsverfahren ab, das wegen EU-relevanter Inhalte in der Verordnung nötig war. Das BMG wiederum prüfte die Maßgaben der Länder. Für die Verkündung fehlt aktuell nur noch das Okay des Bundesgesundheitsministers, bevor Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Verordnung ausfertigen kann.
Wie das BMG mitteilt, ist der genaue Zeitpunkt für die Veröffentlichung noch nicht festgelegt. Die Verkündung werde vorbereitet, heißt es lediglich aus dem Ressort des neuen Ministers. An inhaltlichen Problemen mit den Maßgaben dürfte es nicht liegen, eher dürften formale Gründe eine Rolle spielen. So soll Linnemann die Verkündung erst nach seiner Vereidigung angepeilt haben. Die Vereidigung der neuen Minister vor dem Bundestag ist für morgen, den 8. September, um 10 Uhr vorgesehen.
Vor gut einem Monat hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier neben Linnemann Nina Warken und Steffen Bilger (beide CDU) zu neuen Ministern ernannt. Warken folgt auf Thorsten Frei an der Spitze des Kanzleramts, Bilger auf Patrick Schnieder als Verkehrsminister. Wegen der Sommerpause war die Vereidigung von vornherein für September geplant, was Kritik hervorrief.
Die Vereidigung des Kabinetts ist in Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes geregelt. Weil die neuen Ministerinnen und Minister sich mit dem Eid öffentlich an Verfassung und Rechtsstaat binden, hat der Akt eine hohe symbolische Bedeutung. Er begründet aber nicht die Amtsgewalt der Ministerinnen und Minister.
Wie der Bundestag wissen lässt, stimmten Verfassungsrechtler darin überein, dass Amtsgeschäfte von neuen Ministern vor der Vereidigung zwar nicht ausgeübt werden sollten – sie seien in solchen Fällen aber trotzdem rechtsgültig. Regierungssprecher Stefan Kornelius hatte in der Regierungspressekonferenz kurz vor der Ministerernennung denn auch betont: »Die Minister sind voll amtsfähig, sie sind geschäftsfähig; die Arbeit der Bundesregierung ist sichergestellt.« Kritiker lehnen einen solchen Spielraum allerdings ab, sehen darin gar einen »Verfassungsbruch«, wie der Staatsrechtler Professor Christoph Schönberger im Fernsehsender Phoenix kritisierte.
Die Mantelverordnung enthält unter anderem die Honorar-Verhandlungslösung ab 2028, die Aufhebung der Skonto-Deckelung sowie neue Vorgaben für Rezeptur und Zweigapotheken. Auch die neue Chronikerversorgung im Rahmen der Anschlussversorgung ist erst mit der Verordnung final.