»Bitte nicht alle am Montag gleich in die Apotheken gehen« |
Auf die Nachfrage, ob die Vergütung für Apotheken gerechtfertigt sei, erklärte Spahn, dass der Preis ausreichend hoch sein müsse, damit auch viele Apotheken die Impfnachweise erstellen. »Wir haben ein hohes Interesse daran, dass viele Bürgerinnen und Bürger zügig ihre Nacheintragung machen können.« Apotheken erhalten laut Impfverordnung für die nachträgliche Erzeugung des Zertifikats eine Vergütung von 18 Euro pro Eintrag. Wenn die Erst- und Zweitimpfung zeitlich eng hintereinander eingetragen werden, gibt es für die Zweitimpfung 6 Euro.
Der digitale Impfnachweis aus der Apotheke werde in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt, so Spahn. »Das wir hier mit 27 Mitgliedstaaten einheitlich ein solches Zertifikat haben, schaffen andere nicht mal mit ihren Bundesstaaten«, erklärte Spahn nach einem Gespräch mit dem US-Gesundheitsminister sichtlich stolz. Ungeklärt ist allerdings noch, ob die heterologe Impfung EU-weit anerkannt wird, genauso gebe es noch Gesprächsbedarf bei der konkreten Definition von Genesenen, deutete Spahn an. Zudem werde noch geklärt, ob auch Impfstoffe, die nicht in der EU zugelassen sind, mittels elektronischem Zertifikat anerkannt werden.
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