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Darmkrebs
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Bei familiärer Belastung ist Vorsorge besonders wichtig

Das seit dem Jahr 2002 von der GKV finanzierte Angebot zur Darmkrebsfrüherkennung zählt zu den effektivsten Vorsorgemaßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen. Doch es besteht noch Verbesserungsbedarf.
AutorKontaktChristiane Berg
Datum 12.05.2021  10:30 Uhr
Früherkennung zur Minimierung des persönlichen Risikos

Früherkennung zur Minimierung des persönlichen Risikos

Bei familiärer Belastung sollen Verwandte ersten Grades leitliniengemäß bereits zehn Jahre vor dem Erkrankungsalter des Indexpatienten und spätestens im Alter von 40 bis 45 Jahren komplett koloskopiert werden. Bei polypenfreiem Darm in der initialen Koloskopie sollte diese mindestens alle zehn Jahre wiederholt werden. Die Risikofeststellung erfolgt in der Regel über das ärztliche (Familien-)Anamnesegespräch, gegebenenfalls unter Einsatz entsprechender standardisierter Fragebögen.

Besteht Grund zu der Annahme, dass die erbliche Form eines kolorektalen Karzinoms vorliegt, sollten Betroffene stets in Zentren mit ausgewiesener Expertise für familiären Darmkrebs vorstellig werden. Etablierte Methoden der molekulargenetischen Diagnostik könnten die prädiktive Testung auch von Familienangehörigen ermöglichen.

Forderung nach Senkung der Altersgrenze

Mit 1,9 Millionen Neuerkrankungen und 900.000 Sterbefällen pro Jahr zählt das kolorektale Karzinom zu den häufigsten Krebserkrankungen weltweit. Auch wenn seit Einführung der Vorsorge-Darmspiegelung ein starker Rückgang der Darmkrebs-Inzidenz und -Sterblichkeit zu verzeichnen ist: Allein in Deutschland waren 2017 fast 59.000 Neuerkrankungen und 24.000 Todesfälle durch Darmkrebs zu beklagen. Ein Großteil dieser Fälle, so Kolligs, wäre vermeidbar, wenn mehr Menschen zur Vorsorgeuntersuchungen gingen. Die Schärfung der Sensibilität der Bevölkerung für die Notwendigkeit der risikoangepassten Früherkennung bei Darmkrebserkrankungen in der Familie könne das persönliche Risiko minimieren.

Die große Rolle der familiären Belastung sollte für die Gesundheitspolitik ein Anlass sein, die risikoangepasste Darmkrebsvorsorge vor dem 50. Lebensjahr gesetzlich zu verankern, so Kolligs abschließend.

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