| Ev Tebroke |
| 27.01.2023 16:00 Uhr |
Der Covid-19-Impfstoff Novaxovid war im Dezember 2021 als fünfter Coronavirus-Impfstoff in der EU zugelassen worden. / Foto: IMAGO/Beautiful Sports
Wie gewohnt, können an der Covid-19-Impfkampagne beteiligte Heilberufler bis kommenden Dienstag wieder ihre Impfstoffbestellungen in den Apotheken einreichen. Für die Bestellungen am 31. Januar für Kalenderwoche 6 gibt es hinsichtlich der Höchstbestellmengen keine Änderungen gegenüber der Vorwoche – mit Ausnahme zu Nuvaxovid®. Nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist der Impfstoff des US-amerikanischen Herstellers Novavax vorerst nur begrenzt verfügbar.
Der DAV beruft sich dabei auf eine Information des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Demnach wird der pharmazeutische Großhandel voraussichtlich bis zum dritten Quartal 2023 nicht mehr mit Nuvaxovid® von Novavax beliefert.
Solange noch Restbestände im pharmazeutischen Großhandel verfügbar sind, kann Nuvaxovid nach DAV-Angaben noch bestellt werden. »Sollte der Impfstoff nicht mehr verfügbar sein, erfolgt wie gewohnt am Mittwoch, dem Tag nach der Bestellung, die entsprechende Rückmeldung des pharmazeutischen Großhandels an die Apotheke«, so der DAV in einem Rundschreiben an die Mitgliedsorganisationen.
Für alle anderen Covid-19-Impfstoffe gelten dieselben Angaben zu Höchstbestellmengen wie in der Vorwoche.