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Impfstoffbestellung vor Weihnachten

Der Deutsche Apothekerverband teilte heute in einem Rundschreiben mit, dass Apotheken die Covid-19-Impfstoffe für die Kalenderwoche 51 bis spätestens 13. Dezember um 18 Uhr bestellen müssen. Zudem informierte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Haltbarkeit des Impfstoffs Spikevax® von Moderna unter Tiefkühlbedingungen.
Melanie Höhn
08.12.2022  16:00 Uhr

Apotheken müssen die Covid-19-Impfstoffe für die Kalenderwoche 51 (19. bis 23. Dezember 2022) am 13. Dezember 2022 bis spätestens 18 Uhr als ganze Vials beim pharmazeutischen Großhandel bestellen. Gegenüber der Vorwoche haben sich keine Änderungen bei den Höchstbestellmengen ergeben. Darüber hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute in einem Rundschreiben informiert.

Jede Bestellung eines Leistungserbringers erfordere einen separaten Bestellauftrag, andernfalls könne es im Falle einer Kontingentierungsentscheidung zu hohen Kürzungen kommen. Der pharmazeutische Großhandel liefert die bestellten Impfstoffe mit dem dazugehörigen Impfzubehör regelhaft in der darauffolgenden Woche ab 19. Dezember 2022 aus.

Eine Bestellung von Covid-19-Impfstoff zwischen den Jahren ist nicht möglich, eine Auslieferung findet in der Zeit dennoch statt, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit. Letztmalig können Arztpraxen den Impfstoff am 20. Dezember (bis 12 Uhr) bestellen. Arztpraxen sollten deshalb ihre Bestellungen für die Wochen ab 26. Dezember und ab 2. Januar getrennt auf zwei Rezepten aufgeben, informierte die KBV.

Verwendbarkeit von Spikevax® nach Auftauen

Das BMG habe laut DAV zudem darüber informiert, dass die derzeit zur Auslieferung zur Verfügung stehenden Chargen des Impfstoffs Spikevax® von Moderna sich kurz vor dem Ende des 9. Monats der Haltbarkeit unter Tiefkühlbedingungen befinden. Die Frist der Verwendbarkeit der ungeöffneten Vials nach Entnahme aus der Tiefkühlung bei anschließender Lagerung bei 2 °C bis 8 °C sei abhängig vom Tag der Entnahme: Erfolgt die Entnahme während der ersten 9 Monate der Haltbarkeit, liegt die Verwendbarkeitsfrist des ungeöffneten Vials bei Lagerung zwischen 2 °C bis 8 °C bei 30 Tagen, die aber nicht mehr als 14 Tage über das Ende des 9. Monats hinausgehen dürfen. Ab dem 10. Monat bis zum Ende des 12. Monat verkürzt sich die Verwendbarkeitsfrist auf 14 Tage. Der pharmazeutische Großhandel ermittelt das exakte Verwendbarkeitsdatum der Vials (TT.MM.JJJJ). Diese Angabe sei bei Abgabe an die impfende Stelle von der Apotheke weiterzuleiten. Es ist laut DAV damit zu rechnen, dass Vials des Impfstoffs Spikevax® von Moderna mit einer verkürzten Verwendbarkeitsdauer nach Auftauen an die Apotheken ausgeliefert werden. Dies betreffe derzeit den Wildtyp-Impfstoff, aber nicht die variantenangepassten, bivalenten Formulierungen.

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