Impfstoffbestellung vor Weihnachten |
Melanie Höhn |
08.12.2022 16:00 Uhr |
Die erste reguläre Impfstoffbestellung für das neue Jahr ist bis zum 3. Januar (12 Uhr) möglich. / Foto: Adobe Stock/gopixa
Apotheken müssen die Covid-19-Impfstoffe für die Kalenderwoche 51 (19. bis 23. Dezember 2022) am 13. Dezember 2022 bis spätestens 18 Uhr als ganze Vials beim pharmazeutischen Großhandel bestellen. Gegenüber der Vorwoche haben sich keine Änderungen bei den Höchstbestellmengen ergeben. Darüber hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) heute in einem Rundschreiben informiert.
Jede Bestellung eines Leistungserbringers erfordere einen separaten Bestellauftrag, andernfalls könne es im Falle einer Kontingentierungsentscheidung zu hohen Kürzungen kommen. Der pharmazeutische Großhandel liefert die bestellten Impfstoffe mit dem dazugehörigen Impfzubehör regelhaft in der darauffolgenden Woche ab 19. Dezember 2022 aus.
Eine Bestellung von Covid-19-Impfstoff zwischen den Jahren ist nicht möglich, eine Auslieferung findet in der Zeit dennoch statt, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit. Letztmalig können Arztpraxen den Impfstoff am 20. Dezember (bis 12 Uhr) bestellen. Arztpraxen sollten deshalb ihre Bestellungen für die Wochen ab 26. Dezember und ab 2. Januar getrennt auf zwei Rezepten aufgeben, informierte die KBV.
Das BMG habe laut DAV zudem darüber informiert, dass die derzeit zur Auslieferung zur Verfügung stehenden Chargen des Impfstoffs Spikevax® von Moderna sich kurz vor dem Ende des 9. Monats der Haltbarkeit unter Tiefkühlbedingungen befinden. Die Frist der Verwendbarkeit der ungeöffneten Vials nach Entnahme aus der Tiefkühlung bei anschließender Lagerung bei 2 °C bis 8 °C sei abhängig vom Tag der Entnahme: Erfolgt die Entnahme während der ersten 9 Monate der Haltbarkeit, liegt die Verwendbarkeitsfrist des ungeöffneten Vials bei Lagerung zwischen 2 °C bis 8 °C bei 30 Tagen, die aber nicht mehr als 14 Tage über das Ende des 9. Monats hinausgehen dürfen. Ab dem 10. Monat bis zum Ende des 12. Monat verkürzt sich die Verwendbarkeitsfrist auf 14 Tage. Der pharmazeutische Großhandel ermittelt das exakte Verwendbarkeitsdatum der Vials (TT.MM.JJJJ). Diese Angabe sei bei Abgabe an die impfende Stelle von der Apotheke weiterzuleiten. Es ist laut DAV damit zu rechnen, dass Vials des Impfstoffs Spikevax® von Moderna mit einer verkürzten Verwendbarkeitsdauer nach Auftauen an die Apotheken ausgeliefert werden. Dies betreffe derzeit den Wildtyp-Impfstoff, aber nicht die variantenangepassten, bivalenten Formulierungen.
Ursprünglich sollte der Covid-19-Impfstoff VidPrevtyn® Beta von Sanofi in dieser Woche für die Auslieferung in der KW 50 bestellt werden können, teilte der DAV zudem mit. Aufgrund von Auslieferungsverzögerungen werde es auch in den kommenden Wochen noch keine Bestellmöglichkeit geben. Sobald der Impfstoff zur Auslieferung bereitstehe, werden die entsprechenden Informationen zur Bestellung zur Verfügung gestellt. Sollten bereits ärztliche Verordnungen in der Apotheke vorliegen und Bestellungen beim pharmazeutischen Großhandel ausgelöst worden sein, werden diese verfallen und müssten bei erster Bestellmöglichkeit neu aufgegeben werden. Die Leistungserbringer sollten entsprechend informiert werden, rät der DAV.
Eine weitere Neuigkeit: Für den Covid-19-Impfstoff von Valneva hat die EU-Kommission eine neue Haltbarkeitsdauer von 18 Monaten genehmigt, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf den Hersteller mitteilte. Voraussetzung sei, dass das Produkt korrekt und ungeöffnet im Kühlschrank bei 2 bis 8 Grad Celsius gelagert wurde. Somit ist das aufgedruckte Verfallsdatum auf bereits produzierten Impfstoffdosen nicht mehr aktuell.
Die Verlängerung der Haltbarkeit von 15 auf 18 Monate gelte nicht nur für Impfstoffchargen, die nach der Genehmigung am 22. November 2022 hergestellt wurden. Sie kann auch rückwirkend auf Impfstoffchargen angewandt werden, die vor diesem Datum produziert wurden. Einige ausgelieferte Produktchargen dürfen demgemäß mittlerweile bis zu sechs Monate nach dem gedruckten Verfallsdatum verwendet werden, da die Haltbarkeit bereits im Sommer schon einmal um drei Monate verlängert worden war. Das auf Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufklebern aufgedruckte Verfallsdatum entspricht somit laut Mitteilung des Unternehmens nicht mehr dem derzeit genehmigten Verfallsdatum. Aktualisierte Ablaufdaten von betroffenen Produktchargen sind in der Tabelle aufgeführt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.