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Keine Privilegien!

06.12.2011  14:56 Uhr

In den vergangenen Jahren gab es eine Vielzahl Gesetze und Verordnungen, von denen die Apotheker – sehr häufig finanziell – betroffen waren. Vor wenigen Wochen wartete das Bundesministerium für Gesundheit mit einem schon länger angekündigten Verordnungsentwurf auf, der unmittelbar die pharmazeutischen Tätigkeiten des Apothekers in der Apotheke betrifft – dem Referentenentwurf zur Novellierung der Apothekenbetriebsordnung.

 

Als wesentliche Ziele der Überarbeitung werden im Referentenentwurf die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit, insbesondere bei der Arzneimittelherstellung und bei der Information und Beratung, sowie die Verbesserung der Versorgung im Nahbereich der Apotheke genannt. Nimmt man diese Ziele als Maßstab, dann ist es für mich ein nicht auflösbarer Widerspruch, wenn nach dem Willen des Verordnungsgebers Filialapotheken zukünftig keinen Rezepturbereich und kein Laboratorium haben müssen.

 

Die ABDA hat in ihrer Stellungnahme diese Regelung zur Privilegierung der Filialverbünde nachdrücklich abgelehnt. Im Rahmen einer Anhörung beim Bundesministerium für Gesundheit in der vergangenen Woche, die in konstruktiver und sachlicher Atmosphäre stattfand, haben wir unsere Argumente noch einmal darlegen können. Bei der bestehenden Versorgung durch Apotheken mit Vollausstattung und umfassendem Leistungsangebot gibt es keine Probleme, die durch die Privilegierung der Filialverbünde gelöst werden müssten. Es wird aber viele erklärungs- und lösungsbedürftige Probleme geben, wenn die vorgesehenen Regelungen Realität würden: Betriebsstätten, in denen Rezepturen nicht hergestellt werden können, sind auch für den Nacht- und Notdienst nicht geeignet. Denn auch im Nacht- und Notdienst sind Rezepturen anzufertigen. Für die Bevölkerung bedeutete dies sicher keine Verbesserung der Versorgung im Nahbereich! Das in solchermaßen »abgespeckten« Betriebsstätten beschäftigte Personal wird entprofessionalisiert und die Zahl der Ausbildungsstätten für Pharmazeuten im Praktikum und PTA-Praktikanten reduziert. Ich hoffe sehr, dass sich die Politik diesen Argumenten nicht verschließen wird.

 

Es gab aber auch Übereinstimmungen der an der Anhörung Beteiligten und dem Ministerium. Ein Punkt ist für mich dabei besonders wichtig: die Information und Beratung. Der Pharmacon Davos bietet vom 5. bis 10. Februar 2012 die Gelegenheit, das Wissen über die Pharmakotherapie des Bewegungs- und Stützapparats aufzufrischen. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesapothekerkammer hat wieder ein interessantes und aktuelles Vortragsprogramm zusammengestellt, das durch Seminare abgerundet wird. Ich freue mich, Sie in Davos begrüßen zu dürfen.

 

Erika Fink

Präsidentin der Bundesapothekerkammer

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