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Großhandelsabschlag

Kein Inkasso über Apotheken

09.11.2010  17:43 Uhr

Von Daniel Rücker / Die mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) beschlossene Umstellung der Großhandelsvergütung wird erst 2012 umgesetzt. Weil die Kassen eine Neuberechnung der Festbeträge für 2011 ablehnen, wird der Großhandel erst ab 2012 pro Packung eine Honorierung von 70 Cent plus 3,15 Prozent erhalten.

Im Jahr 2011 soll ein zusätzlicher Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine ähnliche Einsparsumme sichern. Die Apotheker sahen bereits das Inkasso auf ihre Betriebe zukommen. Doch die Sorge war unberechtigt.

 

Nach dem geplanten Prozedere muss der Großhandel die 0,85 Prozent vom Herstellerabgabepreis bereits der Apotheke gewähren. Sie zahlt also nur ihren Einkaufspreis nach Arzneimittelpreisverordnung abzüglich des Großhandelsabschlages. Auch beim Direktbezug ist die Apotheke raus aus dem Inkasso. In diesen Fall muss der Hersteller den Abschlag abziehen. Der Apotheker muss seinerseits den Abschlagsbetrag in Euro von seinem Abgabepreis abziehen. Dieses Verfahren gilt für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die zulasten der GKV abgegeben werden können – auch dann, wenn das Medikament auf einem Privatrezept verordnet wurde und der Patient es zuerst selbst bezahlt. Mit dem zusätzlichen Abschlag von 0,85 Prozent soll allein der Großhandelsanteil am AMNOG eingetrieben werden. Die Erhöhung des Apothekenabschlages auf 2,05 Euro wird bereits 2011 umgesetzt. / 

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