Pharmazeutische Zeitung online
Boni

Auch der Bundesgerichtshof zeigt rote Karte

15.10.2013  18:31 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) war ebenso eindeutig wie erwartet: Ausländische Versandapotheken dürfen deutschen Kunden keine Rabatte oder Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel geben.

Nur beim Pick-up-Konzept Vorteil 24 von Linda waren sich die Karlsruher Richter vergangene Woche nicht sicher, hier wird das Urteil erst am 22. Januar fallen.

Die Linda-Anwältin hatte in der Verhandlung am 9. Oktober argumentiert, Vorteil 24 unterscheide sich maßgeblich vom Versandhandel, weil der Patient wählen könne, ob er sein Arzneimittel in den Niederlanden abhole oder er es sich schicken lasse. Bei dem Pick-up-Modell bestellt der Patient über Partnerapotheken das Arzneimittel in den Niederlanden. Die Apothekenkooperation Linda hatte dieses Konzept ihren Mitgliedern angeboten und sich damit bei den anderen Apothekern viele Feinde gemacht. Seit dem vergangenen Jahr ruht Vorteil 24.

 

Eindeutige Rechtslage

 

Die Verfahren zu Boni ausländischer Versandapotheken haben die BGH-Richter dagegen schnell erledigt. Die Rechtslage ist eindeutig, das haben auch die Vertreter der betroffenen Versender eingesehen. Ob sie sich endgültig geschlagen geben, ist aber noch offen. Wie schon beim Urteil des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe hat der Europäische Versandapothekenverband (EAMSP) nach einem Bericht von »Welt online« angekündigt, gegen die BGH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde einzulegen und den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Getan hat sich seitdem jedoch nichts. /

Mehr von Avoxa