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EuGH prüft Verbot von Rx-Boni

04.02.2015  09:41 Uhr

Von Ev Tebroke / Rx-Boni haben die obersten Bundesgerichte eindeutig für unzulässig erklärt: Auch ausländische Versandapotheken müssen sich an deutsches Preisrecht halten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) sieht nun aber europarechtlich Klärungsbedarf und schaltet den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein.

Die Frage der Zulässigkeit von Rabatten auf verschreibungspflichtige Medikamente soll jetzt doch der EuGH klären. Das bestätigte die Anwaltskanzlei Diekmann, die die Versandapotheke DocMorris juristisch vertritt. Demnach hatte vergangene Woche im Rahmen einer Verhandlung am OLG Düsseldorf der Vorsitzende Richter angekündigt, die Frage auf europarechtlicher Ebene zur Vorab­entscheidung vorlegen lassen zu wollen.

 

Bei besagtem Gerichtstermin ging es ursprünglich um die Kooperation des niederländischen Versenders mit der Deutschen Parkinson Vereinigung (DPV). Die Wettbewerbszentrale hatte der DPV unlautere Werbung für die gesetzeswidrigen Doc-Morris-Boni vorgeworfen. Der zuständige Richter hat das OLG-Urteil nun ausgesetzt. Seiner Auffassung nach ist es anscheinend nicht eindeutig, dass der EuGH die Einschätzung der obersten deutschen Gerichte in Bezug auf Rx-Boni teilt. Insbesondere ist hier die Frage entscheidend, ob ein solches Verbot einen Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit innerhalb der EU bedeutet.

 

Die deutsche Rechtsprechung schien eigentlich eindeutig. Im August 2012 hatte der Gemeinsame Senat der obersten Bundesgerichte Rx-Boni der Europa Apotheek Venlo für unzulässig erklärt. Auch ausländische Versandapotheken müssten sich an deutsches Preisrecht halten, hatten die Richter damals erklärt. Sie hatten dabei keine Notwendigkeit gesehen, die Frage, ob solch ein Verbot gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt, auf europarechtlicher Ebene klären zu lassen.

 

Vielmehr hatten sie sich auf ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2009 zum Fremd- und Mehrbesitzverbot für Apotheken berufen. Die EU-Richter hatten die Zulässigkeit dieses Verbots damals unter anderem damit begründet, dass Fragen der Gesundheitsversorgung weitgehend nationalstaatlich geregelt werden dürften. Das OLG sieht nun offensichtlich Klärungsbedarf, ob der EuGH auch bei den Rx-Boni diese Auffassung vertritt. DocMorris und der Verband der europäischen Versandapotheken hatten stets eine Klärung auf europäischer Ebene gefordert.

 

Bis es in dieser Frage zu einem Urteil kommt, wird nach Ansicht von Rechtsexperten noch mindestens ein Jahr vergehen. Die Wettbewerbszentrale sieht das Ganze mittlerweile positiv. Immerhin gebe es bald Klarheit, ob mit dem Rx-Boni-Verbot gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen werde, hieß es dort. Die ABDA wies hingegen darauf hin, dass es sich bei der Einschaltung des EuGH bislang lediglich um ein Vorhaben handele. Die grundsätzliche Rechtslage sei zudem eindeutig. »Boni auf Rx sind in Deutschland nicht erlaubt«, so die ABDA.  /

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