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Klare Prüfmerkmale für bilanzierte Diäten

14.09.2016  10:13 Uhr

Von Christina Müller / Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) will Herstellern und Überwachungsbehörden die Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und bilanzierten Diäten erleichtern.

 

Gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das BVL ein Positionspapier erarbeitet, mit dessen Hilfe sich die Produktklassen besser unterscheiden lassen, teilte die Bundesoberbehörde mit.

 

Bilanzierte Diäten sind für Patienten bestimmt, deren Nährstoffbedarf aufgrund einer spezifischen Erkrankung nicht mit einer ausgewogenen Ernährung zu decken ist. Sie durchlaufen kein Zulassungsverfahren, die Hersteller müssen jedoch die Wirkung ihrer Produkte wissenschaftlich belegen. Vor dem ersten Inverkehrbringen ist eine Anzeige beim BVL erforderlich, das die Meldung plus Etikettmuster an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Institutionen weiterleitet. Diese kontrollieren, ob es sich bei dem betreffenden Präparat tatsächlich um eine bilanzierte Diät handelt.

 

Die Abgrenzung zu anderen Produktklassen sei teilweise schwierig, räumen BfArM und BVL ein. Manch ein Hersteller nutzt dies ihrer Ansicht nach gezielt aus: Denn durch die Deklaration als bilanzierte Diät ließen sich die auf europäischer Ebene geregelten Einschränkungen für gesundheitsbezogene Angaben, die sogenannten Health Claims, umschiffen.

 

Sieben Prüfmerkmale sollen nun die Eigenschaften bilanzierter Diäten verdeutlichen. Dazu zählen etwa der Einsatz im Rahmen des Diätmanagements und ein Beleg der Wirksamkeit. Zudem darf derselbe Effekt nicht über eine Umstellung der Ernährung zu erreichen sein. »Wird ein Kriterium verneint, darf das Produkt nicht als bilanzierte Diät oder Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke verkauft werden«, stellen BfArM und BVL klar. /

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