Pick-up-Verbot noch nicht vom Tisch |
10.08.2010 17:02 Uhr |
Von Daniel Rücker / Die Diskussion um das Verbot von Medikamenten-Abholstellen ist noch nicht zu Ende.
Bundesjustizministerium und Bundesgesundheitsministerium haben sich zwar wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen das von Union und FDP im Koalitionsvertrag beschlossene Pick-up-Verbot ausgesprochen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, hält an dem Vorhaben dennoch fest.
Jens Spahn (CDU)
Foto: PZ/Zillmer
Keine Arzneimittel neben Kaugummi
Die Union halte das Verbot für richtig, sagte Spahn der »Berliner Zeitung« (4. August). Es sei ein falsches Signal, »wenn Arzneimittel neben dem Kaugummi-Regal bei Schlecker oder Rossmann bestellt werden können«. Trotz aller verfassungsrechtlicher Bedenken wolle die Union deshalb das Verbot durchsetzen. Spahn: »Lieber scheitere ich vor dem Verfassungsgericht, als dass es heißt, wir hätten es nicht ernsthaft versucht«. Im Gegensatz zur Union sehen die beiden Ministerien keine nachvollziehbaren Gründe für ein Verbot der vom Bundesverwaltungsgericht als legale Spielart des Versandhandels klassifizierten Abholstellen und Supermärkte, Tankstellen oder Drogeriemärkten
Zuvor hatte Spahn bereits deutlich gemacht, dass die Apotheker im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) keinesfalls geschohnt würden, wie dies der Interviewer der »Berliner Zeitung« unterstellt hatte. Über die Preisumstellung des Großhandels sollte ein Teil der Rabatte abgeschöpft werden, die der Großhandel den Apothekern gewähre. Damit seien die Apotheker ausgewogen an den Einsparungen beteiligt. /