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Regierung zu TTIP und CETA

Keine Gefahr für den Apothekenmarkt

28.07.2015  16:21 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) werden das Apothekenwesen in Deutschland aus Sicht der Bundesregierung nicht tangieren. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Darin verweist BMWi-Staatssekretär Matthias Machnig (SPD) auf den bereits vorliegenden Vertragsentwurf für CETA. Das Papier stelle klar, »dass die in Deutschland geltenden Regelungen zum Mehr- und Fremdbesitz von Apotheken, zur Apothekenpflicht für bestimmte Produkte und zum Markteintritt für Personen, die nicht im Inland die Zulassung zum Beruf des Apothekers erlangt haben, beibehalten werden können«. Die gleichen Regelungen wolle die Bundesregierung nach Möglichkeit auch in TTIP verankern, so Machnig.

 

Hinter verschlossenen Türen

 

Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA sollen den Handel zwischen der EU und den USA beziehungsweise Kanada deutlich erleichtern. So sollen etwa Zölle wegfallen und Unterschiede mit Blick auf Standards und Vorgaben abgebaut werden. Insbesondere an TTIP gibt es jedoch massive Kritik, da die Gespräche weitgehend hinter verschlossenen Türen stattfinden. Über die geplanten Inhalte des Abkommens ist daher bislang nur wenig bekannt.

Auch die Bundesregierung bleibt in ihren Aussagen zu TTIP in weiten Teilen sehr vage. Die USA wollten in dem Vertrag auch Vorgaben zur Transparenz bei Preisfestsetzung und Erstattung von Arzneimitteln vereinbaren, schreibt Machnig. »Die Europäische Kommission hat jedoch in den Verhandlungen verdeutlicht, dass solche Regelungen aus ihrer Sicht nicht Gegenstand des Abkommens werden sollen.«

 

Auf die Frage nach einer möglichen Angleichung der Patentregeln auf beiden Seiten des Atlantiks bleibt das Wirtschaftsministerium ebenfalls eine klare Antwort schuldig. Die Bundesregierung habe keine Kenntnis davon, dass die EU-Kommission eine entsprechende Regelung anstrebe. Auch die Verhandlungsposition der USA zu diesem Thema sei nicht bekannt, schreibt Machnig.

 

Kritiker des Abkommens sehen durch TTIP unter anderem die sogenannte Clinical Trials Regulation in Gefahr, die innerhalb der EU einen umfassenden Zugang zu Daten aus klinischen Studien ermöglichen soll. Die Bundesregierung hält diese Sorge zumindest mit Blick auf CETA für unbegründet. »Regelungen für mehr Transparenz im Arzneimittelsektor werden durch CETA nicht verboten«, heißt es. »Sofern derartige Regelungen nicht-diskriminierend und verhältnismäßig sind, können Investoren auch keine Schadenersatzansprüche deswegen geltend machen.« Auch TTIP dürfe europäische Vorgaben zur Transparenz von Studiendaten natürlich nicht infrage stellen, so Machnig. Das Thema habe bislang allerdings noch nicht auf der Agenda der Verhandlungen gestanden.

 

Spielräume bewahren

 

Die Grünen wollten von der Bundesregierung auch wissen, wie sich die Freihandelsabkommen grundsätzlich auf das Gesundheitswesen in Deutschland auswirken werden. Auch an dieser Stelle bleibt die Antwort recht allgemein. »Handelsabkommen der EU dürfen die Spielräume in Deutschland zur Organisation der Sozialversicherung, unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung, Trägerstruktur und Finanzierung nicht einschränken«, heißt es. CETA enthalte bereits entsprechende Bestimmungen. Auch für TTIP fordert die Koalition solche Vorgaben. Aber: »Mit welchen Detailregelungen das im Abkommen sichergestellt wird, kann die Bundesregierung derzeit noch nicht abschließend beantworten.«

 

Die Grünen zeigen sich mit Blick auf die Äußerungen aus dem Wirtschaftsministerium besorgt. »Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass bei TTIP zahlreiche Risiken für das Gesundheitswesen zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden können, da das Abkommen noch nicht ausverhandelt ist«, sagte Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink. Viele Aussagen der Regierung seien zudem reine Absichtserklärungen. Dabei müsse sie gerade jetzt rote Linien ziehen, um sicherzustellen, dass TTIP Ausnahmeregelungen für das Gesundheitswesen umfasse »und der Gestaltungsspielraum auch für die zukünftige Gesetzgebung uneingeschränkt bleibt«.

 

Mit Blick auf den Arzneimittelmarkt fürchten die Grünen, dass sich die USA am Ende doch mit ihren Vorstellungen beim Thema Preisgestaltung durchsetzen könnten. »Regeln für die Nutzenbewertung könnten so doch noch Gegenstand des Abkommens werden, auch zum Preismoratorium und zu Rabattverträgen könnte noch etwas auf den Verhandlungstisch kommen«, so Klein-Schmeink. /

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