Kassenwelt in Aufruhr |
03.08.2010 17:36 Uhr |
Von Daniel Rücker / Der Entwurf zur Finanzierungsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt noch nicht vor. Dennoch machen sich viele Kassen große Sorgen. Die geplanten Zusatzbeiträge könnten die GKV-Welt erheblich durcheinanderwirbeln.
Mit ihrem Vorhaben, die Zusatzbeiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr zu deckeln, hatte die Bundesregierung die Gesetzliche Krankenversicherung bereits vor einigen Wochen in Aufruhr gebracht. Die Stimmung dürfte mittlerweile noch fragiler sein. Nach Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) sind die Versicherten immer mehr dazu bereit, ihre Kasse zu wechseln. Getroffen hat dies in den vergangenen Monaten vor allem die Kassen, die bereits heute einen Zusatzbeitrag erheben. So verlor die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) im ersten Halbjahr 2010 rund 240 000 Versicherte durch Kündigung. Die KKH Allianz musste sich von knapp 150 000 Versicherten verabschieden. Die BKK-Gesundheit verlor fast jeden fünften Versicherten.
Mitentscheidend für die Wahl der Krankenkasse sind die Kosten. Kassen, die einen Zusatzbeitrag erheben müssen, verlieren Versicherte. Viele haben deshalb Angst vor höheren Zusatzbeiträgen.
Foto: Fotolia/ Bardyszewski
Gewinner sind erwartungsgemäß die Krankenkassen, die keinen Zusatzbeitrag einziehen müssen. Barmer GEK (plus 69 000 Versicherte), Techniker Krankenkasse (plus 238 000 Versicherte) und die 14 Allgemeinen Ortskrankenkassen (plus 511 000 Versicherte) legten dagegen seit Januar kräftig zu.
Wenn die Bundesregierung tatsächlich die Höhe der Zusatzbeiträge ab dem kommenden Jahr freigibt, dann müssten sich wohl einige Krankenkassen auf einen noch größere Exodus einstellen. Experten rechnen spätestens ab dem Jahr 2012 mit deutlich mehr Kassen, die auf einen Zusatzbeitrag angewiesen sind. Zwar soll nach dem Willen der Bundesregierung ein möglichst bürokratiearmer Sozialausgleich dafür sorgen, dass weniger wohlhabende Kassenmitglieder nicht überfordert werden. Wer mehr als 2 Prozent seines beitragspflichtigen Einkommens für den Zusatzbeitrag seiner Kasse ausgeben muss, erhält das Geld zurück, indem der einkommensbezogene Krankenversicherungsbeitrag um den »durchschnittlichen Zusatzbeitrag« reduziert wird. Dieser wird in Zukunft jeweils im Herbst für das kommende Jahr festgelegt.
Für viele Versicherte werden dennoch die Zusatzbeiträge in den nächsten Jahren auch absolut deutlich steigen und damit auch die Bereitschaft der Versicherten, die Kasse zu wechseln. Das dürfte erhebliche Konsequenzen für die Kassen haben. Diejenigen, die einen Zusatzbeitrag erheben müssen, werden schnell in große Schwierigkeiten kommen. Der Essener Gesundheitsökonom Professor Dr. Jürgen Wasem rechnet damit, dass die Zahl der Krankenkassen von heute gut 160 auf unter 100 sinken könnte. Ex Ministerin Ulla Schmidt (SPD) wollte die Zahl der Kassen auf unter 50 drücken. Ihr Nachfolger Philipp Rösler (FDP) ist auf dem besten Weg dorthin.
Die SPD könnte sich also eigentlich über Röslers Reform freuen, zumindest über Teile davon. Das tut sie aber selbstredend nicht. Im Gegenteil: Die Sozialdemokraten haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das den Finanzierungsplänen von Schwarz-Gelb Verfassungswidrigkeit attestiert. Der automatische Sozialausgleich soll daran schuld sein. Nach der Einschätzung des Frankfurter Professors für Sozialrecht Ingwer Ebsen könnte der Sozialausgleich verfassungswidrig sein, weil er dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes widerspricht. Bei seiner Berechnung werden nur der Arbeitslohn und Rentenzahlungen berücksichtigt, keine anderen beitragspflichtigen Einkommen. Dadurch könnten Kassenmitglieder, die über andere Einkommensarten als das Arbeitsentgelt ihr Geld verdienen, in den Genuss des Sozialausgleichs kommen, auch wenn sie insgesamt vergleichsweise viel verdienten. Während die SPD-Fraktionsvize Elke Ferner das Gutachten als weiteren Beleg für eine »Murks-Reform« sieht, bemüht sich das Ministerium, das Gutachten gegen einen »noch nicht existierenden Gesetzentwurf« als unseriös darzustellen.
Die aktuellen Scharmützel zwischen Regierung und Opposition sind sicherlich noch von überschaubarer Bedeutung. Ernst werden dürfte es ab September. Dann will Rösler den Gesetzentwurf vorstellen. Dann wird sich zeigen, wie sich die Regierung tatsächlich den Sozialausgleich vorstellt und ob dies grundgesetzkonform ist. /