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DPhG zu Austausch-Verbotsliste

Experten bestimmen Kriterien

18.06.2014  10:44 Uhr

Von Annette Mende / Welche Arzneimittel sollen von der Aut-idem-Substitution ausgenommen werden? Um diese Frage zu beantworten, lud die Deutsche pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) Experten aus pharmazeutischer Wissenschaft und Praxis zu einem Treffen. Die Fachleute einigten sich auf bestimmte Kriterien und drei Indikationen.

Ein Austausch wirkstoffgleicher Präparate, etwa aufgrund von Rabattverträgen, kann vor allem bei chronisch Kranken problematisch sein, die auf ein bestimmtes Arzneimittel in der Dauermedikation gut eingestellt sind. Um in diesen Fällen Komplikationen wie Wirkverlust oder schwerwiegende Nebenwirkungen zu vermeiden, legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kürzlich eine Liste mit Wirkstoffen vor, die von einem Austausch grundsätzlich ausgeschlossen werden sollen (lesen Sie dazu auch Austausch-Verbotsliste: G-BA bestimmt sieben Wirkstoffe (PZ 22/2014). Gleichzeitig erging die Aufforderung an die Fachkreise, hierzu Stellung zu beziehen.

Dem kam die DPhG jetzt nach. In einer Resolution legen die am Expertentreffen beteiligten Hochschulprofessoren und anderen Fachleute Kriterien für einen Ausschluss bestimmter Arzneimittel von der Aut-idem-Substitutionspflicht fest. Probleme sind demnach insbesondere dann zu erwarten, wenn chronische Erkrankungen betroffen sind, die durch gleichförmige Arzneimittelwirkungen möglichst konstant therapiert werden müssen, Arzneistoffe mit enger therapeutischer Breite eingesetzt werden oder Arzneiformen, die durch ihre technologischen Eigenschaften die Aufnahme des Wirkstoffs in den Organismus steuern.

 

Epilepsie, chronische Schmerzen und Morbus Parkinson sind nach Einschätzung der Experten Indikationen, bei denen es nach einem Austausch häufig zu Komplikationen kommt. Sie fordern daher, Antiepileptika, Opioide und Antiparkinsonmittel in retardierten Zubereitungen von der Aut-idem-Substitution auszuschließen. Ob der G-BA dieser doch recht weitreichenden Forderung nachgibt, ist fraglich. Er hatte auf seiner Liste zunächst keine Indikationen, sondern lediglich sieben einzelne Wirkstoffe benannt. (Die Resolution der DPhG im Wortlaut finden Sie auf Seite 69 in der Druckausgabe.) /

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