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Interview

»Die Zahl der Bewerber wird steigen«

30.05.2011  17:17 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Agentur für Präqualifizierung ist eine von 20 vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Stellen. Sie ist ein Tochterunternehmen der Marketing-Gesellschaft deutscher Apotheker. Geschäftsführer Gregor Ulrich erläutert das Prozedere.

PZ: Wie viele Apotheker haben bislang Anträge bei der Agentur für Präqualifizierung gestellt?

 

Ulrich: Es haben 250 einen Antrag gestellt. 81 haben schon ihre Präqualifizierungsbestätigung. Die anderen müssen darauf noch etwas warten.

 

PZ: Was muss in den Antrag hinein?

 

Ulrich: Das Verfahren richtet sich nach dem Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes. Neben anderen Voraussetzungen müssen die fachlichen Voraussetzungen nachgewiesen werden. Abhängig von den beantragten Versorgungsbereichen können die Voraussetzungen unterschiedlich sein. In jedem Fall muss die fachliche Qualifikation nachgewiesen werden.

 

PZ: Muss dies immer der Apothekenleiter tun?

 

Ulrich: Nein, auch ein approbierter Angestellter kann der Leiter für die Hilfsmittelversorgung einer Apotheke sein. Wenn für einen bestimmten Versorgungsbereich auch eine GKA (Gesundheits- und Krankenpflegerin/Altenpflegerin) ausreicht, dann kann die auch dafür verantwortlich sein. In der Regel wird es aber der Apothekenleiter sein. Wir empfehlen dies auch, weil die Kontinuität gewährleistet sein muss. Ansonsten hat die Apotheke ein Problem, wenn der Mitarbeiter geht, der als fachlicher Leiter in der Präqualifizierungsbestätigung genannt ist.

PZ: Wie ist es in Filialverbünden? Muss es für jede Betriebsstätte einen fachlichen Leiter geben?

 

Ulrich: Ja, jede Betriebsstätte, die Hilfsmittel abgibt, muss jemanden haben, der die Qualifikation nachweisen kann.

 

PZ: Was müssen Apotheker denn nachweisen?

 

Ulrich: Für die meisten Versorgungsberei­che in der Apotheke ist es zuerst einmal die Approbation. Darüber hinaus sind aber oft auch andere Bedingungen zu erfüllen. In bestimmten Versorgungsbereichen muss man einen Notdienst organisieren, beim Verleih von Milchpumpen müssen Prozesse beschrieben werden, wie die Geräte ausgegeben, zurückgenommen und gereinigt werden, bei Kompressionsstrümpfen muss sich der Patient in einem abgetrennten Bereich hinsetzen und die Strümpfe unbeobachtet anprobieren können.

 

PZ: An wen müssen sich Apotheker wenden, die sich präqualifizieren lassen wollen?

 

Ulrich: Apotheker können sich direkt an uns, an die Agentur für Präqualifizierung wenden oder an eine der mit uns verbundenen externen Stellen, die bei den Landesapothekerverbänden (LAV) angesiedelt sind. Davon gibt es heute sieben, es sind wirtschaftende Töchter der LAV. Informationen über die externen Stellen stehen auch auf unserer Homepage unter www.afp-da.de.

 

PZ: Welche Rolle spielen die »externen Stellen«? An diese wenden sich Apotheker oft zuerst.

 

Ulrich: Die externen Stellen informieren darüber, was in den Antrag gehört, prüfen den Antrag auf Vollständigkeit und leiten ihn dann an uns weiter.

 

PZ: Wie lange dauert es vom Einreichen des Antrags bis zur Präqualifizierung?

 

Ulrich: Nach dem Sozialgesetzbuch muss der Antrag innerhalb von zehn Arbeitstagen auf Vollständigkeit geprüft werden. Das gilt für uns und die externen Stellen. Wenn der Antrag vollständig ist kann es bis zu acht Wochen dauern, bis dem Antragsteller die Präqualifizierung bestätigt wird.

 

PZ: Sie sagen, dass erst rund 250 Apotheker einen Antrag gestellt haben. Wa-rum sind es so wenige?

 

Ulrich: Die meisten alten Verträge laufen noch ohne Präqualifizierung. Viele Apotheker haben deshalb noch nichts unternommen. Jetzt kommen aber mehr neue Verträge hinzu, die eine Präqualifizierung fordern. Deshalb wird jetzt die Zahl der Antragsteller in der nächsten Zeit sicherlich deutlich ansteigen. Wir empfehlen den Apothekern, sich möglichst schnell anzumelden. Im richtigen Leben ist es aber oft so, dass man sich erst dann um Dinge kümmert, wenn sie wirklich akut werden.

 

PZ: Warum sollten sich Apotheker bei der AfP präqualifizieren?

 

Ulrich: Sowohl die AfP als auch die ihr verbundenen externen Stellen haben eine besondere Nähe zur Apothekerschaft. Außerdem bieten die externen Stellen einen Service bei der Vorbereitung der Präqualifizierung. Für die Versorgungsbereiche der Apotheker ist keine Präqualifizierung günstiger als unsere. Das sind zwei starke Argumente.

 

PZ: Wie lange gilt die Präqualifizierung?

 

Ulrich: Nach fünf Jahren muss eine neue beantragt werden Die Einzelheiten dazu sind vom GKV-Spitzenverband noch nicht benannt. /

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