Die Situation bleibt herausfordernd |
Auf Applikationshilfen wie Nadeln für Insulin-Pens entfällt bei der Hilfmittelversorgung in öffentlichen Apotheken der größte Umsatz. / Foto: Adobe Stock/Remigiusz
Um als Apotheke mit Hilfsmitteln versorgen zu können, ist die Präqualifizierung Voraussetzung. Aus Sicht vieler Apothekerinnen und Apotheker war das immer schon übertrieben, weil ohnehin Approbation, die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und die regelmäßigen Revisionen eine hohe Qualität sicherstellen. Auf Drängen der ABDA hat der Gesetzgeber mit dem Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs-Gesetz (ALBVVG) nun tatsächlich etwas Erleichterung im Bürokratie-Wahnsinn geschaffen.
Das bedeutet aber nicht, dass damit sofort alle Verpflichtungen vom Tisch sind. »Mit dem Inkrafttreten des ALBVVG ändert sich vorerst nichts an der Präqualifizierungspflicht für die Hilfsmittelversorgung durch öffentliche Apotheken«, betonte Oliver Launhardt, Geschäftsführer der Agentur für Präqualifizierung, gegenüber der PZ.
DAV-Chef Hans-Peter Hubmann möchte ebenfalls dem verbreiteten Irrtum entgegentreten, dass die Präqualifizierung für Apotheken ab sofort gestrichen ist. Das bedeutet, dass auch turnusgemäß anfallende Audits weiter gemacht werden müssen. Wenn diese nun gerade bis zum Jahresende anfallen, ist das aus Sicht der betroffenen Apotheken zwar ärgerlich, aber den strengen Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) geschuldet.
Aktuell laufen nämlich noch die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV. Konkret müssen die beiden Parteien sich darüber einig werden, wie die gesetzliche Formulierung »apothekenübliche Hilfsmittel« auszulegen ist, welche Produktgruppen also darunterfallen. Denn nur für diese müssen öffentliche Apotheken laut den neuen Regelungen in Zukunft keine gesonderten Präqualifizierungsanforderungen mehr nachweisen. Mit anderen Worten: Das zukünftige Volumen im Bereich der Hilfsmittel steht aktuell noch nicht fest.
Da der Gesetzgeber als Gegenbeispiel für apothekenübliche Hilfsmittel den Blindenführhund in die Begründung geschrieben hat, geht Hubmann eher von einer weiten Auslegung aus. Beim Kriterium »erweiterte handwerkliche Zurichtung« hat Hubmann vor allem Orthesen im Blick, wo beim Anformen ein Heißluftfön zum Einsatz kommt. Das Anmessen von Kompressionsstrümpfen dürfte aus Sicht des DAV-Chefs dagegen nicht darunterfallen. Er geht davon aus, dass für etwa 80 Prozent der Hilfsmittel für Apotheken keine Präqualifizierung mehr notwendig sein wird. Doch der unterstellte Wille des Gesetzgebers ist das eine, die Verhandlungen mit den Kassen das andere.
Auf den Ausgang der Verhandlungen wartet man auch bei der Agentur für Präqualifizierung mit Spannung: »Wir erwarten intensive Verhandlungen und könnten uns vorstellen, dass erst im Schiedsverfahren eine endgültige Regelung getroffen wird«, so Launhardt zur PZ. Und selbst dann bleibe die Situation weiterhin »herausfordernd«, da bislang niemand wisse, wie die Apotheken mit der gesetzlichen Neuregelung umgingen. »Eventuell verbleiben doch mehr Apotheken im System, als sich das der ein oder andere bislang vorstellen mag«, mutmaßte er. Letztlich hingen dann davon auch die »zeitlichen wie monetären Einsparungen« der Agentur ab. Vermutlich wird die Agentur den Gürtel zumindest vorübergehend etwas enger schnallen müssen.