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Präqualifizierung

Die Situation bleibt herausfordernd

Solange der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) keinen Deal haben, müssen die Apotheken weiter auf Erleichterungen in Sachen Präqualifizierung warten. Und das kann dauern. Die Agentur für Präqualifizierung geht nämlich von intensiven Verhandlungen aus, die vor der Schiedsstelle enden könnten, wie es auf PZ-Anfrage hieß. Wer auf der sicheren Seite sein will, macht also erst einmal so weiter wie bisher.
Jennifer Evans
Alexander Müller
30.08.2023  15:30 Uhr

Um als Apotheke mit Hilfsmitteln versorgen zu können, ist die Präqualifizierung Voraussetzung. Aus Sicht vieler Apothekerinnen und Apotheker war das immer schon übertrieben, weil ohnehin Approbation, die Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und die regelmäßigen Revisionen eine hohe Qualität sicherstellen. Auf Drängen der ABDA hat der Gesetzgeber mit dem Arzneimittel-Lieferengpass-Bekämpfungs- und Versorgungsverbesserungs-Gesetz (ALBVVG) nun tatsächlich etwas Erleichterung im Bürokratie-Wahnsinn geschaffen.

Das bedeutet aber nicht, dass damit sofort alle Verpflichtungen vom Tisch sind. »Mit dem Inkrafttreten des ALBVVG ändert sich vorerst nichts an der Präqualifizierungspflicht für die Hilfsmittelversorgung durch öffentliche Apotheken«, betonte Oliver Launhardt, Geschäftsführer der Agentur für Präqualifizierung, gegenüber der PZ.

DAV-Chef Hans-Peter Hubmann möchte ebenfalls dem verbreiteten Irrtum entgegentreten, dass die Präqualifizierung für Apotheken ab sofort gestrichen ist. Das bedeutet, dass auch turnusgemäß anfallende Audits weiter gemacht werden müssen. Wenn diese nun gerade bis zum Jahresende anfallen, ist das aus Sicht der betroffenen Apotheken zwar ärgerlich, aber den strengen Vorgaben der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) geschuldet.

Was ist apothekenüblich?

Aktuell laufen nämlich noch die Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem DAV. Konkret müssen die beiden Parteien sich darüber einig werden, wie die gesetzliche Formulierung »apothekenübliche Hilfsmittel« auszulegen ist, welche Produktgruppen also darunterfallen. Denn nur für diese müssen öffentliche Apotheken laut den neuen Regelungen in Zukunft keine gesonderten Präqualifizierungsanforderungen mehr nachweisen. Mit anderen Worten: Das zukünftige Volumen im Bereich der Hilfsmittel steht aktuell noch nicht fest.

Da der Gesetzgeber als Gegenbeispiel für apothekenübliche Hilfsmittel den Blindenführhund in die Begründung geschrieben hat, geht Hubmann eher von einer weiten Auslegung aus. Beim Kriterium »erweiterte handwerkliche Zurichtung« hat Hubmann vor allem Orthesen im Blick, wo beim Anformen ein Heißluftfön zum Einsatz kommt. Das Anmessen von Kompressionsstrümpfen dürfte aus Sicht des DAV-Chefs dagegen nicht darunterfallen. Er geht davon aus, dass für etwa 80 Prozent der Hilfsmittel für Apotheken keine Präqualifizierung mehr notwendig sein wird. Doch der unterstellte Wille des Gesetzgebers ist das eine, die Verhandlungen mit den Kassen das andere.

Auf den Ausgang der Verhandlungen wartet man auch bei der Agentur für Präqualifizierung mit Spannung: »Wir erwarten intensive Verhandlungen und könnten uns vorstellen, dass erst im Schiedsverfahren eine endgültige Regelung getroffen wird«, so Launhardt zur PZ. Und selbst dann bleibe die Situation weiterhin »herausfordernd«, da bislang niemand wisse, wie die Apotheken mit der gesetzlichen Neuregelung umgingen. »Eventuell verbleiben doch mehr Apotheken im System, als sich das der ein oder andere bislang vorstellen mag«, mutmaßte er. Letztlich hingen dann davon auch die »zeitlichen wie monetären Einsparungen« der Agentur ab. Vermutlich wird die Agentur den Gürtel zumindest vorübergehend etwas enger schnallen müssen.

Agentur will Angebote ausweiten

Denn Launhardt ist klar, dass die Agentur perspektivisch Apothekenkunden verlieren wird, da einige Offizinen mit wenigen Versorgungsbereichen demnächst womöglich auf eine Präqualifizierung verzichten. Ob am Ende 1000 oder 5000 Apotheken dabei bleiben, hängt von den künftigen Vorgaben zur Apothekenüblichkeit ab. Sorgen ums Geschäft macht Launhardt sich aber nicht. Die Agentur sei »breit aufgestellt« und präqualifiziere fast alle Leistungserbringergruppen. Im gesamten Hilfsmittelmarkt umfasse das demnach mehr als 45.000 Unternehmen. Vor allem in den sogenannten Begehungen in anderen Betrieben sieht Launhardt noch viel Potenzial.

In seinen Augen punktet die Agentur für Präqualifizierung bei ihren Kunden unter anderem deshalb, weil die Abwicklung in einem »komplett digitalen Kreislauf« möglich ist, es immer einen persönlichen Ansprechpartner während des Verfahrens gibt, die Antragsbearbeitung verhältnismäßig schnell abläuft und die Preise attraktiv sind. »Alles in allem haben wir aus meiner Sicht ein sehr attraktives Gesamtpaket für Apotheken und weitere Leistungserbringer«, resümierte er.

Launhardt zufolge ist zudem schon bekannt, dass in der nächsten Fortschreibung des GKV-Spitzenverbands eine Änderung der Produktgruppe 30 für Hilfsmittel zum Glukosemanagement zu erwarten ist. »Wir vermuten, dass die 16. Fortschreibung zum Frühjahr 2024 veröffentlicht wird«, sagte er.

Sein Fazit: Derzeit empfehle es sich, den aktuellen Präqualifizierungsvorgaben bezüglich anstehender Erst- und Re-Präqualifizierungen, Audits sowie Änderungsanträgen in gewohnter Form nachzukommen – bis der GKV-Spitzenverband und der DAV auf einen Nenner gekommen sind. »Erst dann tritt das Gesetz bezüglich der Präqualifizierung final in Kraft«, hebt der Agentur-Chef hervor. Die Apotheken wird das Thema zwangsläufig noch eine Weile begleiten.

Die Vorgaben die Präqualifizierung

Zur Erinnerung: Seit Mai 2019 sind im üblichen fünfjährigen Gültigkeitszeitraum einer Präqualifizierung zwei Überwachungen vorgesehen, die in regelmäßigen Abständen stattfinden. Bei einer Laufzeit von 60 Monaten kommt auf die Apotheken also nach rund 20 Monaten eine Überwachung zu und eine zweite dann nach etwa 40 Monaten. Seit 2017 müssen die Anforderungsnachweise den jeweils aktuellen Kriterien des GKV-Spitzenverbands entsprechen. Einmal qualifiziert, bedeutet also nicht mehr automatisch für immer qualifiziert.

Im vergangenen Jahr lag der Gesamtumsatz für Hilfsmittel hierzulande bei circa 9,8 Milliarden Euro. Die deutschen Apotheken haben im Jahr 2022 mit Hilfs- und Verbandmitteln 660 Millionen Euro brutto umgesetzt. Das geht aus Zahlen der ABDA hervor. Bei den GKV-Leistungsausgaben macht der Sektor der Heil- und Hilfsmittel laut Verband der Ersatzkassen (vdek) mit rund 21,3 Milliarden Euro einen Anteil von 7,4 Prozent aus.

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