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Präqualifizierung

Das Ticket zur Hilfsmittelversorgung

30.05.2011  17:17 Uhr

PZ / Apotheker, die sich an neuen Hilfsmittelverträgen beteiligen, müssen sich seit Anfang 2011 in der Regel zuvor präqualifizieren. Das Verfahren haben der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene vertraglich geregelt. Apotheker sind derzeit noch zögerlich, doch auch für sie lohnt sich die Präqualifizierung.

Präqualifizierung bedeutet, dass interessierte Apotheken ihre Eignung zur Hilfsmittelversorgung für Verträge mit Krankenkassen nur noch einmal nachweisen müssen. Das Prozedere ist im Sozialgesetzbuch festgeschrieben (§ 126 Abs. 1a Satz 3 SGB V). Nach einem positiven Entscheid der Präqualifizierungsstelle erhält die Apotheke eine Bestätigung, die von allen Krankenkassen anzuerkennen ist und für jeweils fünf Jahre gilt.

 

Neue Verträge mit neuen Regeln

 

Mittlerweile nimmt das Thema Präqualifizierung auch für Apotheken langsam aber sicher an Fahrt auf. Das ist kein Wunder, denn in Zukunft wird die Präqualifizierung die notwendige Eintrittskarte zu weiten Teilen der Hilfsmittelversorgung sein.

 

Altverträge sind zwar ausgenommen. Doch wenn sie ablaufen, werden sie zumeist von neuen Verträgen nach neuen Regeln ersetzt. Das Verfahren hat durchaus Vorteile für Apotheker, erläutert Dagmar Werling von der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände, Geschäftsbereich Wirtschaft, Soziales und Verträge: »Wollte eine Apotheke vor dem 31. Dezember 2010 eine Zulassung zur Abgabe von Hilfsmitteln erhalten, musste sie stets eine individuelle Prüfung durch die Krankenkassen durchlaufen. Zum 1. Januar 2011 schuf der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass Leistungserbringer, also auch die Apotheker, einmalig ihre Eignung zur Lieferung von Hilfsmitteln nachweisen können.« Die Prüfung dazu erfolge durch eine unabhängige und neutrale Stelle, sagt Werling. Eine Prüfung bei einer Präqualifizierungsstelle ersetze die aufwendigen Einzelfallprüfungen durch eine Vielzahl von Krankenkassen. Werling rät Apothekern, die ihre Patienten mit Hilfsmitteln versorgen wollen, nicht zu lange mit der Präqualifizierung zu warten. Wer sich erst dann präqualifizieren will, wenn ein neuer Vertrag zwischen Kassen und Leistungserbringern ausgehandelt ist, gerät schnell unter Zeitdruck. Die Kündigungsfristen der Verträge seien heute kurz. Wenn ein alter Vertrag auslaufe, könne es für eine Apotheke ohne Präqualifizierung eng werden, diese bis zum Start des Anschlussvertrages nach neuem Recht nachzuholen, sagt Werling. Sie geht davon aus, dass Krankenkassen sich stark dafür einsetzen werden, in allen neuen Verträgen die Präqualifizierung zu verankern.

 

Die Präqualifizierungsbestätigung ist zwar eine notwendige Bedingung für die Teilnahme an neuen Hilfsmittelverträgen, sie sei aber nicht hinreichend, warnt Werling: »An der Hilfsmittelversorgung kann nur die Apotheke teilnehmen, die neben der Präqualifizierungsbestätigung auch über einen Liefervertrag mit der Krankenkasse verfügt.« Den gibt es aber erst, wenn die Bestätigung vorliegt.

 

Es gibt 20 zugelassene Stellen

 

In Deutschland gibt es heute 20 vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugelassene Präqualifizierungsstellen. Theoretisch können sich Apotheker an jede davon wenden. Es gibt aber durchaus Gründe, sich für eine bestimmte zu entscheiden.

 

Unter dem Dach der Werbe- und Vertriebsgesellschaft deutscher Apotheker in Eschborn bietet die Agentur für Präqualifizierung diese Dienstleistung an. Ihr Angebot ist auf die Bedürfnisse der Apotheker zugeschnitten. /

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