Hoher Stellenwert des Sozialrechts |
27.04.2010 18:59 Uhr |
Von Siegfried Löffler, Kassel / Auf den hohen Stellenwert der Sozialgerichtsbarkeit hat die für Arbeit und Soziales zuständige Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen hingewiesen. Während ihres ersten offiziellen Besuchs beim Bundessozialgericht in Kassel aus Anlass der Einweihung des renovierten und modernisierten Dienstgebäudes würdigte sie die konsequente Rechtsprechung des BSG, bei der »die Menschen im Mittelpunkt der Entscheidungen stehen«.
Das Grundgesetz sei »ein Fundament, das unerschütterlich steht«. Das gelte auch für die Sozialgerichtsbarkeit und das renovierte BSG-Gebäude. Die 227 Gerichtsangehörigen, darunter 43 Berufsrichter, sind nach 22-monatigem Provisorium in Bürocontainern mit täglichem Blick auf eine Baustelle froh, dass nun alle Funktionsbereiche und Büros mit funktionalen Möbeln ausgestattet wurden.
Das rennovierte Bundessozialgericht
Foto: BSG
Noch wichtiger sind für sie die positiven Bemerkungen der Bundesministerin und des hessischen Staatsministers für Arbeit, Familie und Gesundheit, Jürgen Banzer, zur Notwendigkeit und Bedeutung der Sozialgerichte als selbstständige Fachgerichtsbarkeit.
Zusammenlegung bleibt aktuell
Obwohl im Gegensatz zur Vergangenheit das Thema einer Zusammenlegung von Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten unter dem Dach der Verwaltungsgerichtsbarkeit diesmal von keinem Festredner angesprochen wurde, sind die von einigen Bundesländern aus Kostengründen gewünschten Änderungen noch nicht vom Tisch, aber offensichtlich nicht so aktuell. Die Sozialrechtler begrüßten es, dass die beiden Minister die Arbeit der Berufs- und ehrenamtlichen Richter als einen »entscheidenden Beitrag zur Zukunftsbewältigung« würdigten. /