Apotheker nicht belastet |
20.03.2012 16:55 Uhr |
Von Uta Grossmann / Der Streit zwischen den Arzneimittelimporteuren Kohlpharma und MTK-Pharma und dem Norddeutschen Apothekenrechenzentrum (Narz) um Rabatte infolge des GKV-Änderungsgesetzes ist beigelegt. Das teilte Kohlpharma in einer Pressemeldung mit. Die Schwesterunternehmen Kohlpharma und MTK-Pharma hatten im Zeitraum 1. Juli 2011 bis 31. März 2012 mehr Rabatt als gesetzlich vorgesehen an die Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abführen müssen.
Mit dem GKV-Änderungsgesetz waren zum 1. August 2010 eine Erhöhung des Herstellerrabatts von 6 auf 16 Prozent und ein Preismoratorium wirksam geworden. Das Preismoratorium besagt, dass Arzneimittelpreise vom Stand 1. August 2010 bis zum 31. Dezember 2013 eingefroren werden. Erhöhen Hersteller zwischenzeitlich die Preise, müssen sie den Mehrbetrag als Rabatt an die Kassen abführen. Im Sozialgesetzbuch (§ 130a Abs. 3a SGB V) ist geregelt, dass Importeure diesen Rabatt nicht in voller Höhe zahlen müssen, wenn ihr importiertes Arzneimittel preisgünstiger ist als das deutsche Bezugsarzneimittel.
Millionen zu viel
Der GKV-Spitzenverband hatte mit Wirkung zum 1. Juli 2011 die Ausnahmeregelung für Importeure nicht mehr akzeptiert und seinen Mitgliedern empfohlen, auch den Importeuren den vollen Preismoratoriumsrabatt zu berechnen. Dadurch zahlten die Importeure nach Angaben von Kohlpharma-Sprecher Karsten Wurzer Millionenbeträge zu viel. Um diese von den Kassen zurückfordern zu können – das Bundesgesundheitsministerium hatte inzwischen klargestellt, dass es die Rechtsauffassung des GKV-Spitzenverbandes nicht teilt und die Ausnahmeregelung für die Importeure gilt –, benötigten die Importeure Daten von den Apothekenrechenzentren. Als die Importeure diese nicht erhielten, begannen sie, Rechnungen der Rechenzentren zu kürzen. Hier trat das Narz auf den Plan und teilte den Apothekern in einem Schreiben mit, dass sie möglicherweise mit dem ausstehenden Geld der nicht vollständig beglichenen Importeursrechnungen belastet würden.
Inzwischen ist der Streit vom Tisch und die Apotheker können aufatmen. Das Narz hat den Importeuren die nötigen Daten geliefert, sodass diese die zu viel gezahlten Rabatte nun direkt von den Kassen zurückfordern können. Der GKV-Spitzenverband will zum 1. April die Ausnahmeregelung für Importeure wieder akzeptieren. /