Kohlpharma will Herstellerrabatte von Versandapotheken zurück |
21.12.2016 08:56 Uhr |
Von Anna Pannen / Der Arzneimittelimporteur Kohlpharma macht den niederländischen Versendern Doc Morris und Europa Apotheek Ärger, indem er bereits erstattete Herstellerrabatte von ihnen zurückfordert. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Oktober.
Das Gericht hatte entschieden, dass die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente gegen EU-Recht verstößt. Versandapotheken im EU-Ausland können ihren Kunden seitdem Boni gewähren, diese Mittel also günstiger abgeben als deutsche Offizin-Apotheken.
Kohlpharma kritisiert nun folgenden Widerspruch: »Wenn die ausländischen Versandapotheken die deutschen Preisvorschriften nicht einhalten und verbotene Boni gewähren, entfällt nach unserer Auffassung auch der Anspruch auf die Zahlung des Herstellerrabatts«, sagte Kohlpharma-Chef Jörg Geller.
Beim Herstellerrabatt handelt es sich um einen Preisnachlass, den Pharmahersteller den Krankenkassen auf Arzneimittel gewähren müssen. Momentan liegt er bei 7 Prozent. Normalerweise müssten Apotheken erworbene Medikamente bereits rabattiert mit den Kassen abrechnen, also in Vorleistung gehen. Als Importeur gewährt Kohlpharma den Rabatt seinerseits jedoch bereits den Apotheken. Die niederländischen Versender waren dem Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung 2010 auf eigenen Wunsch beigetreten, um ebenfalls Anspruch auf diese Vorleistung zu erhalten.
Kohlpharma hat nun Klage vor dem Sozialgericht Saarbrücken eingereicht, um die seit 2010 gezahlten Rabatte von den Versendern zurück zu bekommen. Sollte die Klage Erfolg haben, hätten die Versandapotheken ein Problem: Schließlich haben sie die Rabatte ihrerseits bereits an die Kassen weitergegeben.
Der Ärger der Versender ist von Kohlpharma beabsichtigt. »Wir sehen in der Rückforderung einen marktgerechten Weg, der Rosinenpickerei entgegenzuwirken und damit der deutschen Vor-Ort-Apotheke den Rücken für einen fairen Wettbewerb zu stärken«, sagte Geller. /