Große Koalition macht Ernst |
05.02.2014 11:20 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Die Große Koalition erhöht den Druck im Streit um die Aut-idem-Verbotsliste. Obwohl Krankenkassen und Apotheker in ihren Verhandlungen über die Liste zuletzt einen Schritt vorangekommen waren, halten die Parteien an ihrem Vorhaben fest, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Aufstellung zu betrauen.
Diesen bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Plan wollen Union und SPD nun in ein Gesetz gießen, wie aus einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum sogenannten 14. SGB-V-Änderungsgesetz hervorgeht.
Welche Arzneimittel der Apotheker nicht austauschen darf, soll bald der G-BA entscheiden.
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Eigentlich sollen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Deutsche Apothekerverband festlegen, welche Arzneimittel in der Apotheke grundsätzlich nicht ausgetauscht werden dürfen. Laut Änderungsantrag will die Koalition diese Regelung jedoch aus dem SGB V streichen. Stattdessen soll der G-BA bis zum 30. September eine Liste ausarbeiten. Gelingt ihm das nicht, kann Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) über die Aufstellung entscheiden. Die bisherige Möglichkeit, eine Liste im Rahmen bilateraler Verhandlungen festzulegen »hat sich in der Praxis als zu schwerfällig und konfliktträchtig erwiesen«, begründen Union und SPD ihren Vorstoß.
Tatsächlich waren Krankenkassen und Apotheker in zähen Verhandlungen über viele Monate keinen Schritt vorangekommen. Anfang Januar gab es vor der Schiedsstelle immerhin einen kleinen Erfolg. Beide Seiten einigten sich auf zwei Wirkstoffe, die ab April den Anfang der Liste bilden. Darüber hinaus legten sie Kriterien fest, die für die Aufnahme weiterer Präparate ausschlaggebend sein sollen. Die Politik konnte das offenbar nicht überzeugen. Auch der GKV-Spitzenverband hatte damals deutlich gemacht, dass die Einigung für ihn nicht mehr als eine akzeptable Zwischenlösung sei.
Aus Sicht der Großen Koalition soll vor allem die therapeutische Breite eines Wirkstoffs für dessen Aufnahme auf die Liste ausschlaggebend sein. »Bei Arzneimitteln mit enger therapeutischer Breite können bei geringer Dosisänderung langfristig relevante klinische Beeinträchtigungen eintreten«, heißt es im Änderungsantrag. Der G-BA kann darüber hinaus weitere Kriterien bestimmen.
Das 14. SGB-V-Änderungsgesetz regelt bislang die Weiterführung des Preismoratoriums und die Festsetzung des Herstellerabschlags auf 7 Prozent. Nun sollen die Vorgaben zur Aut-idem-Verbotsliste hinzukommen. Der GKV-Spitzenverband dürfte sich darüber freuen, er hält den G-BA ohnehin für die geeignetere Stelle zur Festsetzung der Liste.
Keine Stimme im G-BA
Immerhin haben die Krankenkassen einen festen Sitz in den Gremium – die Apotheker hingegen nicht. Das Gesetz soll bereits zum 1. April in Kraft treten. Dass Kassen und Apotheker im Rahmen des derzeit laufenden Schiedsverfahrens noch vorher eine Einigung über die Liste erzielen werden, ist äußerst unwahrscheinlich. /