Schiedsverfahren vorerst ausgesetzt |
04.03.2014 16:36 Uhr |
Von Ev Tebroke / Das Schiedsverfahren zwischen Kassen und Apothekern zur Erstellung der sogenannten Austausch-Verbotsliste ruht bis auf Weiteres.
Der unabhängige Vorsitzende der Schiedsstelle, Rainer Hess, hat den geplanten Termin mit den erst kürzlich von beiden Seiten benannten Gutachtern abgesagt, wie er gegenüber der PZ bestätigte. »Da aufgrund der Gesetzesänderung zukünftig der Gemeinsame Bundesausschuss für die Erstellung der Liste zuständig sein wird, macht es keinen Sinn, das Verfahren weiter fortzuführen«, so Hess.
Die Koalition will mit dem 14. SGB-V-Änderungsgesetz die Erstellung einer Liste mit Wirkstoffen, die nicht mehr substituiert werden dürfen, in die Hände des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legen. GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband, die bislang über die Liste verhandelten, hatten sich lange nicht auf eine Wirkstoffauswahl einigen können. Anfang Januar hatten beide Seiten zwar einen Katalog mit Kriterien festgelegt, die für die Auswahl von Wirkstoffen ausschlaggebend sein sollen. Auch hatten sie sich mit Ciclosporin und Phenytoin bereits auf zwei Wirkstoffe geeinigt. Doch die Koalition konnte dieser Teilerfolg nicht überzeugen. Der G-BA hat nun bis Ende September Zeit, die Liste zu erstellen. Hess geht davon aus, dass die bereits verhandelten Wirkstoffe auf der Liste bleiben werden. Ob auch die Kriterien übernommen werden, das müsse der G-BA entscheiden, so Hess.
Das Änderungsgesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet. Zwar steht noch die Entscheidung des Bundesrats aus, doch mit einem Scheitern rechnet eigentlich niemand mehr. Aber Hess versicherte: »Sollte das Gesetz zum 1. April nicht kommen, können wir das Schiedsverfahren jederzeit wieder aufnehmen.« /