Maske ist nicht gleich Maske
von Conny Becker, Berlin
Wer im Fall einer Grippe-Pandemie engen Kontakt zu Patienten hat, sollte sich mit Hilfe von Atemmasken vor einer Ansteckung schützen. Dabei sind OP-Masken deutlich weniger effektiv als so genannte Partikel-filtrierende Masken aus dem Arbeitsschutz.
Wenn der Begriff Atemschutzmaske fällt, schwanken die Assoziationen zwischen Papiermasken im asiatischen Großstadtleben und Ganzkörperschutzanzügen aus Hollywood-Filmen. In Deutschland erscheint das Tragen von Masken vielen befremdlich. Im Fall einer Influenza-Pandemie mit dem Vogelgrippe-Erreger H5N1 würde dies für medizinisches Personal mit Kontakt zu Infizierten jedoch selbstverständlich werden. Allerdings schützt nicht jede Maske gleich gut vor den Krankheitserregern.
Bei Infektionen, die aerogen übertragen werden, sind die jeweiligen Viren, Bakterien oder Pilze an Tröpfchen (Durchmesser > 10 µm) oder nach Verdampfen der Wasserhülle an einen Tröpfchenkern (< 10 µm) gebunden. So kann der Erreger auch über eine Distanz von drei Metern mit der Atemluft übertragen werden. Wie Untersuchungen während der Sars-Epidemie 2003, aber auch neuere Labortests ergaben, schützen einfache, einlagige Papiermasken, wie in Asien verbreitet, nur unzureichend vor einer Infektion. Für den Fall einer Pandemie wären sie also nicht geeignet.
Ob die üblichen OP-Masken einen Schutz gegen die in der Luft befindlichen Erreger gewährleisten, untersuchte das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz (BGIA) Anfang des Jahres. Dieser medizinische Mund-Nasen-Schutz (MNS), der nicht den Tragenden, sondern den Patienten vor einer Infektion schützen soll, zählt zu den Medizinprodukten. Er wird nicht gemäß der europäischen Atemschutzgerätenorm geprüft. Diese schreibt zum einen vor, dass der Durchlassungsgrad des Filtermaterials je nach Schutzklasse zwischen 2 und 22 Prozent der Gefahrenstoffpartikel maximal betragen darf. Zum anderen muss die Maske gut am Gesicht des Trägers anliegen.
In der BGIA-Untersuchung erfüllten nur drei der 16 geprüften MNS beide Kriterien (Dach High-Risk-Mask NIOSH N95, Maske; FarStar Surgical Plus blau, Tuch; Kolmi OP-Maske HF Blau M14511, Tuch). Deshalb empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit betreffenden Beschäftigten auch das Tragen von Atemschutzgeräten beziehungsweise von einem Mund-Nasen-Schutz, der der DIN EN 149-Norm entspricht. Damit Verbraucher künftig geeignete OP-Masken erkennen können, will das BGIA eine Positivliste veröffentlichen (www.hvbg.de/d/bia). Generell ist zu sagen, dass mehrlagige, speziell für die Zahnmedizin hergestellte MNS mit modellierbarem Nasenbügel der Studie zufolge am besten schützen.
RKI empfiehlt FFP-Masken
Bereits standardmäßig gemäß der EU-Norm geprüft werden so genannte Partikel-filtrierende Halbmasken (filtering facepiece, FFP, in den USA: NIOSH N). Die FFP-Masken sind in drei Schutzstufen erhältlich, wobei FFP1-Filter mindestens 80 Prozent, FFP2-Filter 94 Prozent und FFP3-Filter 99 Prozent eines NaCl-Prüfaerosols zurückhalten müssen. Maximal darf beim Träger entsprechend 22, 8 beziehungsweise 2 Prozent des Aerosols ankommen.
Die Masken garantieren bei korrektem Gebrauch im Gegensatz zu den meisten OP-Masken einen dichten Sitz. Dieser kann auf zwei Arten überprüft werden: Zum einen kann der Träger das Ausatemventil verschließen und mit leichtem Ausatmen einen Überdruck erzeugen. Zum anderen kann er, nachdem er die Maske mit beiden Händen umschlossen hat, über tiefes Einatmen und Anhalten der Luft einen Unterdruck schaffen, der wie der Überdruck erhalten bleiben sollte. Bei Bartträgern ist der Schutz der Maske verringert, ebenso bei Kindern, denen die Einheitsgrößen zu groß sind. Zwar existiert für die FFP-Masken, die üblicherweise am Arbeitsplatz vor Stäuben schützen, keine etablierte mikrobiologische Prüfmethode, ihre Wirksamkeit gegen Viren ist aber in Studien zu Sars belegt.
Aus diesem Grund empfiehlt das Robert-Koch-Institut auch im Falle einer Vogelgrippe-Pandemie, FFP-Halbmasken bei Patientenkontakt zu tragen. Dabei lassen sich verschiedene Risikokategorien unterscheiden (siehe Tabelle). So reicht in den meisten Fällen das Tragen einer dicht anliegenden FFP1-Maske oder eines vergleichbaren Mund-Nasen-Schutzes sowie eine Händedesinfektion mit einem »begrenzt viruzid« wirkendem Mittel für eine wirksame Infektionsprophylaxe aus. Besteht die Möglichkeit, dass die Beschäftigten Hustenstößen des Patienten ausgesetzt sind, sollten sie FFP2-Masken tragen, bei bewusster Provokation des Hustens (Bronchoskopie oder Intubieren) FFP3-Masken. Das Risiko einer Ansteckung kann zusätzlich gesenkt werden, wenn der Patient selbst einen MNS trägt, was je nach körperlicher Verfassung nicht immer zumutbar ist.