Weichert darf VSA gezügelt kritisieren |
12.03.2014 10:06 Uhr |
Von Ev Tebroke / Kritik ja, aber bitte sachlich: Der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, darf den Datenschutz des Apothekenrechenzentrums VSA auch weiterhin öffentlich kritisieren – allerdings mit Einschränkungen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden.
Laut OVG-Beschluss muss Weichert seine Kritik künftig als persönliche Meinung kennzeichnen und zudem auf unangemessen zuspitzende Formulierung verzichten. Das Gericht gab damit der Beschwerde des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts nur teilweise statt.
Wer öffentlich Kritik übt, sollte laut OVG-Urteil sachlich bleiben.
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Im vergangenen November hatte die VSA per einstweiliger Anordnung erwirkt, dass der Leiter des ULD, Weichert, nicht weiter behaupten darf, die von dem Rechenzentrum an ein Marktforschungsunternehmen verkauften Rezeptdaten seien nicht ausreichend anonymisiert. Das Verwaltungsgericht hatte diese Behauptungen als nicht erwiesen angesehen. Zudem habe das zuständige bayerische Landesamt für Datenschutz das Verfahren geprüft und gebilligt, so die Richter damals. Gegen das daraufhin auferlegte Verbot, seine Kritik weiter öffentlich zu verbreiten, war Weichert gerichtlich vorgegangen.
In seiner Entscheidung spricht das OVG dem ULD-Leiter nun zwar das Recht zu, weiterhin Kritik zu üben. Er habe aber die hierbei gebotene Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu wahren, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. In seinen Äußerungen müsse Weichert durch entsprechend zurückhaltende Formulierungen berücksichtigen, dass die zuständige bayerische Datenschutzbehörde die ausreichende Anonymisierung der Daten geprüft habe. Daher müsse Weichert künftig Behauptungen, wie jene, die Antragstellerin gebe keine anonymisierten, sondern pseudonymisierte Daten heraus, als seine persönliche Auffassung kennzeichnen, so das OVG.
Bei der VSA wertet man den letztinstanzlichen Beschluss als Erfolg. »Die Richter des Oberverwaltungsgerichts haben unsere Haltung in allen Punkten bestätigt«, sagte ein Sprecher der Unternehmensgruppe. Den vermeintlichen Datenskandal, den Herr Weichert letztes Jahr habe herbeidiskutieren wollen, habe es nicht gegeben. /