Mit einer Janssen-Impfung nicht vollständig geimpft |
In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Schleswig in Schleswig-Holstein nun entschieden, dass ein Ehepaar, das mit einer Dosis des Covid-19-Impfstoffs von Janssen geimpft ist, keinen Nachweis über eine vollständige Impfung erhält. / Foto: Fotolia/Fontanis
Das hat das Gericht in einem Eilverfahren am 11. Februar entschieden (Az. 1 B 6/22), wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Der Antrag sei bereits unzulässig. Ein Ehepaar hatte sich an das Verwaltungsgericht gewandt.
Zur Sache führten die Richter in Schleswig aus, dass zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Regelungssystematik bestünden. Beispielsweise sei fraglich, ob die Regelung des vollständigen Impfstatus eines formellen Gesetzes bedurft hätte. Problematisch sei damit auch die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Voraussetzungen für einen vollständigen Impfstatus auf das Paul-Ehrlich-Institut als Bundesoberbehörde.
Diese Bedenken könnten aber laut Mitteilung des Gerichts – selbst für den Fall, dass das Gericht den entsprechenden Paragrafen der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nicht anwende – nicht zur Feststellung des Status »vollständig geimpft« bei den Antragstellern führen. Die Nichtanwendung hätte demnach zur Folge, dass das Gericht selbst entscheiden müsste, welche Anzahl von Impfungen erforderlich seien, um als vollständig geimpft zu gelten. Hier fehle es dem Gericht aber an der benötigten Fachkenntnis.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Seit Mitte Januar 2022 gilt in Deutschland, dass nach einer Impfung mit dem Covid-19-Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson) eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig ist, um als vollständig geimpft zu gelten.
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