Bei Janssen künftig Zweitimpfung nötig |
Wer eine Impfung mit dem Janssen-Impfstoff erhalten hat und den Status der vollständigen Impfung behalten möchte, benötigt eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff. / Foto: Adobe Stock/Giovanni Cancemi
Die wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnisse überholen sich derzeit immer wieder in kurzer Zeit, auch was etwa die Frage nach Wirksamkeit oder Schutzdauer von Covid-19-Impfstoffen angeht. Aufgrund von neuen Virusvarianten muss jeweils geprüft werden, inwiefern die Impfungen noch einen ausreichenden Immunschutz vor der Erkrankung bieten. Bei der grassierenden Omikron-Variante, die derzeit für Rekordwerte bei den Neuinfektionen sorgt, scheinen die Covid-19-Impfstoffe weniger zu wirken als noch bei der Delta-Variante. Trotzdem sind sie immer noch der beste Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf und der Überlastung des Gesundheitssystems. Um hier künftig schneller auf neue medizinische Erkenntnisse zu reagieren, hat das Bundesgesundheitsministerium vor wenigen Tagen die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung neu gefasst. In dieser Verordnung stehen nun keine festen Impfintervalle oder benötigten Auffrischimpfungen mehr. Diese Regelungen werden künftig etwa von den wissenschaftlichen Instituten des Robert-Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts vorgegeben.
So hat das Robert-Koch-Institut bereits seit dem vergangenen Wochenende festgelegt, dass der Genesenennachweis nur noch drei Monate statt sechs Monate gilt. Hintergrund ist ebenfalls die Omikron-Variante und die Einschätzung, dass die Immunität nach einer Genesung angesichts der neuen Virusvariante nicht so lange anhält wie noch bei den Vorgänger-Mutationen. Am Mittwoch betonte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums laut einer Mitteilung der Deutschen Presse-Agentur zudem, dass es für ältere Genesenennachweise keinen Bestandsschutz gibt. Damit gelten alle Nachweise über durchgemachte Covid-19-Infektionen nur noch für drei Monate.
Nun hat auch das Paul-Ehrlich-Institut die Regelung, was die Impfungen von Personen, die einmal mit dem Janssen-Vakzin geimpft wurden, angepasst. Bislang galt, dass eine Impfung mit der Janssen-Vakzine als Grundimmunisierung ausreicht. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte zwar bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres empfohlen, die Impfung bereits vier Wochen nach der Erstimpfung mit einem mRNA-Impfstoff zu komplettieren. Dabei sprach sie aber von einer Auffrischimpfung beziehungsweise einer »Optimierung der Grundimmunisierung«. Jetzt hat das Paul-Ehrlich-Institut ebenfalls seine Erkenntnisse angepasst und gibt vor, dass Personen mit einer Janssen-Impfung eine zweite Impfung (Comirnaty® von Biontech/Pfizer oder Spikevax® von Moderna) benötigen, um vollständig geimpft zu sein, sprich eine vollständige Grundimmunisierung zu erhalten. Auf diese Reihenfolge können Auffrischimpfungen - eine dritte Dosis - dann nach mindestens drei Monaten erfolgen, wie bei den anderen Impfungen auch. Zu beachten ist dabei, dass bei Spikevax als Zweitimpfung die volle Dosis zu verimpfen ist. Die dritte Dosis (Auffrischimpfung) für Spikevax sind laut Zulassung mit einer halben Dosis der Vakzine vorgesehen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.