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Apothekenwesen

BMG sieht keine Gefahren durch TTIP

18.02.2015  09:54 Uhr

Von Anna Hohle / Apotheker müssen sich keine Sorgen machen, dass hierzulande geltende Regeln wie das Fremdbesitzverbot durch geplante Freihandelsabkommen gefährdet sind. Dieser Meinung ist zumindest das Bundesgesundheitsministerium (BMG).

In Deutschland geltendes Apothekenrecht wird nicht durch die geplanten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada (TTIP und CETA) aufgeweicht werden. Das erklärt das BMG in einem Schreiben an die ABDA.

 

Die Bundesvereinigung hatte in den vergangenen Monaten immer wieder davor gewarnt, etablierte deutsche Regelungen wie die Apothekenpflicht oder das Fremd- und Mehrbesitzverbot durch die geplanten Abkommen zu gefährden. Befürchtet wird vor allem, dass Unternehmen aus Partnerländern wie den USA gegen solche und andere nationale Standards klagen könnten, wenn sie durch diese wirtschaftliche Nachteile erleiden.

 

Teilweise Entwarnung

 

Das BMG gab nun teilweise Entwarnung. Das Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA) enthalte bereits zahlreiche Vorbehalte gegen Änderungen im Apothekenbereich, die entweder für Deutschland oder sogar für die gesamte EU gelten, heißt es in dem Schreiben aus dem Ministerium. »Diese Vorbehalte decken alle Beschränkungen ab, die im deutschen Apothekenrecht bestehen, wie etwa das Mehrbesitzverbot, das Fremdbesitzverbot, den beschränkten Versandhandel, die Apothekenpflicht und andere.«

 

Für andere Abkommen sei Ähnliches geplant, so das BMG weiter. Das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA), an dem außer der EU und den USA auch Kanada, Mexiko, Japan und weitere Staaten beteiligt sind, werde »aller Voraussicht nach einen vergleichbaren Vorbehalt enthalten«, so das BMG. In den bislang erstellten Papieren zum TiSA seien diese bereits vorgesehen und es bestehe »keine Absicht, sie dort wieder herauszunehmen«.

 

Auch was das stark kritisierte Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP angehe, habe es in den bisherigen Verhandlungen keinen Anhaltspunkt dafür gegeben, »dass hier eine Regelung aufgenommen werden könnte, die die bestehenden deutschen Einschränkungen« aufweiche, so das BMG in seinem Schreiben.

 

Im Bereich Berufsqualifikation schloss sich das BMG der Auffassung deutscher Apothekerorganisationen an, dass in den Abkommen die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gewahrt werden müsse. Auch könne der Beruf des Apothekers in den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen nicht nur im Zusammenhang mit dem Pharmasektor gesehen werden, sondern gehöre auch und vor allem in den Bereich Gesundheitsdienstleistungen, so das BMG. /

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