Nutzenbewertung für den Bestandsmarkt vorerst gestoppt |
12.02.2013 18:23 Uhr |
Von Anna Hohle / Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat den Beginn der Nutzenbewertung für bereits am Markt befindliche Arzneimittel überraschend vertagt. Ursprünglich sollten mehrere Pharmahersteller bis zum 31. Dezember Dossiers zu von ihnen produzierten Gliptinen einreichen. Mithilfe der Dossiers sollte über den Nutzen der einzelnen Präparate im Vergleich zu anderen Arzneimitteln derselben Wirkstoffklasse entschieden werden. Vom Ergebnis der Nutzenbewertung hängt ab, welchen Preis Krankenkassen und Pharmaunternehmen später für das Medikament aushandeln.
Gegen diese Aufforderung klagte der Hersteller Novartis jedoch noch im Dezember – und reichte gleichzeitig einen Eilantrag ein, um die Abgabepflicht für die Dossiers auszuhebeln. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg verlängerte die Frist für das Einreichen der Dossiers nun per Zwischenverfügung vorerst bis zum 31. März. So habe man sich Bedenkzeit schaffen wollen, um über den Inhalt des Antrags und einen weiteren Aufschub zu entscheiden, sagte ein Gerichtssprecher.
Bislang schließt das Sozialgesetzbuch V Klagen von Pharmaherstellern gegen die Durchführung und das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung aus. Novartis ist jedoch der Auffassung, dass diese Vorgabe nicht für bereits am Markt befindliche Arzneimittel gilt. Über diese Frage werden die Richter deshalb im Hauptsacheverfahren entscheiden. Wann dies stattfinden wird, sei jedoch noch völlig offen, so der Sprecher. Ende Februar werde man zunächst verkünden, ob die Abgabe der Dossiers weiter verschoben wird.
Regierung will nachbessern
Jens Spahn (CDU), gesundheitspolitischer Sprecher der Union, reagierte mit Unverständnis auf den Aufschub. »Der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig«, sagte Spahn. »Wir wollten und wollen den Aufruf des Bestandsmarkts. Das stellen wir notfalls auch noch mal gesetzgeberisch klar.« /