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Lieferengpässe

Melderegister im Gespräch

05.02.2013  18:47 Uhr

Von Stephanie Schersch / Bei einem Treffen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist über ein mögliches Melderegister für Arzneimittel-Lieferengpässe beraten worden. Ärzte und Apotheker würden eine solche Lösung begrüßen.

Bereits im Vorfeld der Gespräche hatte die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gefordert, Hersteller müssten Lieferschwierigkeiten frühzeitig und umfassend bekannt geben. Dies sei die grundlegende Voraussetzung, um eine adäquate Therapie trotz Lieferproblemen sicherzustellen, hieß es.

An dem Treffen im Ministerium nahmen neben Ärzten und Apothekern auch Hersteller, Großhändler und die Deutsche Krankenhausgesellschaft teil. Das BMG habe sich gegenüber der Idee eines Melderegisters aufgeschlossen gezeigt, sagte der AMK-Vorsitzende Professor Martin Schulz im Anschluss an das Gespräch. Das Ministerium selbst wollte sich zu den Inhalten des Treffens nicht äußern. Es sei ein sehr positives und konstruktives Gespräch gewesen, hieß es dort lediglich.

 

Wie genau ein Melderegister für Lieferschwierigkeiten aussehen könnte, ist derweil noch unklar. »Zunächst muss entschieden werden, ob nur Fachkreise Zugriff auf die Liste haben sollen oder auch die breite Öffentlichkeit«, so Schulz. Darüber hinaus soll ein Register Engpässe insbesondere bei medizinisch absolut notwendigen Medikamenten aufführen. Welche Arzneimittel genau dazu zählen, ist noch offen.

 

USA als Vorbild

 

Ärzten und Apothekern schwebt eine Liste nach dem Vorbild des sogenannten Current Drug Shortages Index der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA vor. Das Register erfasst Lieferengpässe, deren Dauer und den Grund für das Problem. Diese Liste funktioniere gut, obwohl sie auf freiwilligen Angaben der Hersteller beruhe, sagte Schulz. Auch in Deutschland könnte ein Register zunächst auf freiwilliger Basis starten. Wenn diese Lösung nicht funktioniert, wäre eine gesetzliche Meldepflicht für Pharmaunternehmen denkbar.

 

Die Hersteller halten derweil wenig von einem Melderegister in Deutschland. Aus Sicht des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie würde eine solche Liste keinen einzigen Lieferengpass beseitigen, sondern lediglich zu mehr Bürokratie führen. Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VFA) verweist auf eine Datenbank, die zurzeit bei der europäischen Zulassungsbehörde EMA entsteht. Sie soll europaweit Lieferengpässe aufführen, basierend auf freiwilligen Herstellerabgaben. Der VFA wolle verhindern, dass mit einem zusätzlichen Register in Deutschland doppelte Strukturen aufgebaut werden, sagte ein Sprecher. »Wir können auf nationaler Ebene zudem keine Lösung für ein internationales Problem finden.«

 

Während des Treffens im Ministerium wurde auch über die genaue Definition eines Lieferengpasses diskutiert. In dieser Frage könnte man sich an bestehenden Vorschriften orientieren, sagte Schulz. In Paragraf 52b des Arzneimittelgesetzes ist festgehalten, dass Großhändler Arzneimittel vorhalten müssen, die dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entsprechen. Sollte ein Hersteller flächendeckend nicht dazu in der Lage sein, den Großhandel mit der entsprechenden Menge eines Präparats zu beliefern, könnte dies als Engpass gelten.

 

Der Vorschlag einer nationalen Arzneimittelreserve, demzufolge Großhändler bestimmte Medikamente künftig in deutlich größeren Mengen vorrätig halten sollen, ist bei dem Treffen nicht zur Sprache gekommen. Für eine solche Lösung hatte sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung vergangene Woche ausgesprochen. /

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