Ärzte und Apotheker in der Pflicht |
23.01.2018 15:12 Uhr |
Von Josephin Mosch / In Gesundheitsberufen sind Beschäftigte besonders gefährdet, sich mit Infektionskrankheiten anzustecken – und diese an andere Patienten weiterzugeben. Sie sollten deshalb nicht nur aus Eigeninteresse möglichst alle empfohlenen Impfungen erhalten.
Die Grippewelle hat in Deutschland begonnen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) wurde bereits in der ersten Meldewoche des Jahres 2018 über 1326 Grippefälle informiert. Besonders gefährdet sind Menschen über 60 Jahre, chronisch Kranke, Schwangere – und medizinisches Personal. Denn durch die Vielzahl von Kontakten mit Patienten in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen oder Apotheken kann sich medizinisches Personal leichter mit Grippeviren infizieren und gleichzeitig das Virus an Patienten weitergeben.
Risiko Influenza
Ärzte und auch Apotheker sollten nicht nur die Impfpässe ihrer Patienten checken, sondern regelmäßig auch den eigenen Impfstatus überprüfen.
Foto: Imago/Jochen Tack
Für diese wiederum kann die Influenza eine erhebliche Bedrohung darstellen, warnt Professor Dr. Johannes Hübner, Infektiologe an der LMU München, gegenüber der PZ. »Wenn wir uns als Ärzte, Apotheker oder Pflegende nicht impfen lassen, ist das unverantwortlich. Das gilt auch für die Grippeimpfung. Für krebskranke Patienten oder auch Neugeborene kann die Influenza im schlimmsten Fall den Tod bedeuten.« Jedes Jahr sterben Menschen in Deutschland an Influenza, vor allem Kranke und Immunsupprimierte. In der Grippesaison 2014/15 waren es laut RKI geschätzt 21 300 Todesfälle.
Doch nicht nur die jährliche Influenza-Impfung wird für Beschäftigte im Gesundheitsbereich empfohlen. Analog der Weltgesundheitsorganisation empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) medizinischem Personal neben dem für die Allgemeinbevölkerung geltenden Infektionsschutz weitere Impfungen. Wie wichtig der Infektionsschutz an Orten der Patientenversorgung ist, zeigen nicht zuletzt die Ausbrüche von Masern in einigen Kliniken.
Durch die Einführung des Präventionsgesetzes 2015 und die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes 2017 wurden auch die Bestimmungen für medizinisches Personal in Bezug auf impfpräventable Krankheiten verschärft. Die Änderungen geben den Arbeitgebern von in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen Beschäftigten die Möglichkeit, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erheben. Für bestimmte Erkrankungen kann eine Impfung nun als Einstellungsvoraussetzung gesehen werden.
Dies ist sinnvoll, denn wissenschaftliche Daten zeigen, dass medizinisches Personal aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Infektionskrankheiten wie Masern, Hepatitis B oder Pertussis hat. Das gilt insbesondere für Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr, zum Beispiel Arztpraxen oder Apotheken.
Infektion | Vor Arbeitsbeginn erforderlich | Falls nicht vorhanden |
---|---|---|
Hepatitis A | Grundimmunisierung, nur erforderlich bei Personen mit erhöhtem Expositionsrisiko | Impfung |
Hepatitis B | Grundimmunisierung | Impfung |
Influenza | Jährliche Impfung im Herbst mit saisonalem Impfstoff | Impfung |
Masern, Mumps | Zwei dokumentierte Impfungen beziehungsweise Auffrischung bei nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit | Einmalige MMR-Impfung |
Röteln | Zwei dokumentierte Impfungen | Einmalige MMR-Impfung |
Varizellen | Durchgemachte Erkrankung, Impfung oder serologischer Nachweis spezifischer Antikörper | Bei Seronegativität zweimalige Impfung |
Diphtherie | Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung in den vergangenen zehn Jahren | Einmalige Tdap-(IPV-)Impfung |
Pertussis | Impfung in den vergangenen zehn Jahren (unabhängig von Anamnese und Impfstatus) | Einmalige Tdap-(IPV-)Impfung |
Polio | Grundimmunisierung, bei engem Kontakt Auffrischimpfung | Einmalige IPV-Impfung |
Parvo B 19, CMV | Ausreichender Titer (nur bei Frauen) | Aufklärung über Risiko bei Schwangerschaft |
Gelbfieber | bei Tätigkeiten mit Kontakt zu Gelbfieber-Virus (etwa in Forschungseinrichtungen oder Laboratorien) | Einmalige Gelbfieber-Impfung |
Meningokokken | Impfung bei gefährdetem Laborpersonal (Arbeit mit Risiko eines N.-meningitidis-haltige Aerosols) | Impfung mit tetravalentem ACWY-Konjugat-Impfstoff und einem MenB-Impfstoff |
Gutes Vorbild sein
Professor Dr. Sabine Wicker, Leiterin des Betriebsärztlichen Dienstes am Universitätsklinikum Frankfurt und Mitglied der STIKO, sieht medizinisches Personal auch in einer Vorbildrolle. »Schlecht geimpfte Ärzte haben schlecht geimpfte Patienten. Wenn wir wollen, dass Impfungen greifen, müssen wir uns selbst auch impfen lassen.« Jeder, der sich impfe, schütze sich selbst, aber auch seine Patienten und Kollegen, so Wicker gegenüber der PZ. Insofern sei es auch eine soziale Entscheidung, sich impfen zu lassen.
Je nach Einsatzort ist die Dringlichkeit für bestimmte Impfungen unterschiedlich hoch. Während Beschäftigte in Laboratorien, die mit bestimmten Erregern arbeiten, ein zusätzliches Risiko für diese Infektionen tragen, ist zum Beispiel der Schutz gegen Röteln insbesondere in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen von Bedeutung. Eine Übersicht über die Empfehlungen der STIKO für medizinisches Personal gibt die Tabelle. Sie kann als Hilfestellung bei der Überprüfung des eigenen Impfstatus dienen und an ausstehende Auffrischimpfungen erinnern. /