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Kassenabschlag

Steuerberater wollen Musterprozess

24.01.2012  16:07 Uhr

Von Uta Grossmann / Die in der Apo-Audit GmbH zusammengeschlossenen Steuerberater fordern einen Ausgleich für die verspätet erstatteten Kassenabschläge der Jahre 2009 und 2010. Für jede Apotheke geht es nach ihren Berechnungen allein für 2009 um 10 000 bis 15 000 Euro.

Dr. Bernhard Bellinger wundert sich, dass außer den Apo-Audit-Kanzleien niemand die ausstehenden Beträge einfordert. »Die Apotheker werden immer mehr zu Selbstbedienungsläden, weil sie immer kuschen«, sagt er im Gespräch mit der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Dabei sei die Rechtslage eindeutig, findet er. Er will ein politisches Signal setzen, gegen die Mentalität: »Mit den Apothekern kann mans machen.« Bellinger ist Hauptgesellschafter der von ihm gegründeten Apo-Audit GmbH, einem Steuerberaterverbund mit zwölf auf Apotheken spezialisierten Kanzleien. Derzeit vertreten sie bundesweit 750 Apotheken. Nach Angaben des Rechtsanwalts und Steuerberaters Bellinger werden es Ende März 900 Apotheken sein.

Nach seiner Auffassung stehen den Apotheken Nachzahlungen derjenigen Krankenkassen zu, die 2009 und 2010 nach der Absenkung des Kassenab­schlags von 2,30 auf 1,75 Euro pro rezeptpflichtiger Arzneimittelpackung verspätet die 55 Cent Differenz je Pa­ckung an die Apothekenrechenzen­tren zurückgezahlt haben. Zwar stehen für beide Jahre noch Hauptsacheverfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) aus, in denen es darum geht, ob die Schiedsstellen­ent­scheidungen für die Abschlagssenkung Bestand haben.

 

Doch es gibt einen rechtskräftigen Beschluss aus einem Eilverfahren zum abgesenkten Kassenabschlag für 2009. Das LSG entschied am 5. Mai 2010, dass der 2009 zu viel einbehaltene Abschlag von 55 Cent pro verordneter Packung sofort an die Apotheken ausgezahlt werden muss und die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen den Schiedsspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Auf diesen rechtskräftigen Beschluss bezieht sich Bellinger in seiner Argumentation. Nach dem LSG-Beschluss forderten die Apothekenrechenzentren bis Ende Mai 2010 die fälligen Beträge von den Kassen zurück.

 

Viele Kassen versäumten die Zahlungsfrist

 

Sie hätten nach Paragraf 130 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Rechnungslegung durch die Rechenzentren erstattet werden müssen. Nach Bellingers Recherchen hat sich mindestens die Hälfte der Krankenkassen nicht an die Frist gehalten. Sie »ignorierten einen rechtskräftigen Beschluss«, sagt der Anwalt, und hätten den Anspruch auf die Zwangsabgabe des Apothekers für die entsprechenden Rezepte verloren. Nach seiner Rechtsauffassung müssen sie die 55 Cent pro Packung noch einmal zahlen. Insgesamt geht es nach Bellingers Berechnung um 300 Millionen Euro. Für eine durchschnittliche Apotheke seien es zwischen 10 000 und 15 000 Euro. Unter den säumigen Zahlern seien große Kassen wie die AOK und die Barmer GEK. Nun hat seine Kanzlei acht Kassen eine Frist zum 31. Januar gesetzt. Wenn sie bis dahin nicht zahlen, will er mit seinen Mandanten klagen.

 

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) sieht den Fall anders. Er argumentiert auf Nachfrage der PZ, dass der § 130 Absatz 3 SGB V »das normale Abrechnungsgeschäft der Apotheken gegenüber den Krankenkassen« meine. »Über die Rückzahlung der zu viel gezahlten Abschläge hinaus sieht der DAV derzeit keine weiteren Ansprüche der Apotheken«, so ein ABDA-Sprecher.

 

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bittet die PZ um Verständnis, dass er sich »nicht zu individuellen Abrechnungsfragen unserer Mitglieder« äußere. Die regionalen Arzneilieferverträge unterschieden sich stark, sodass eine allgemeingültige Aussage zur Rechtslage nicht möglich sei, erläutert eine Sprecherin. »Als Vertragspartner der Apotheken auf Bundesebene liegt unser Fokus auf der noch ausstehenden Gerichtsentscheidung für den Abschlag 2009 und den damit gegebenenfalls verbundenen Wirkungen für den Abschlag für 2010.«

 

Bellinger strebt einen Musterprozess an, vermutlich gegen die AOK Rheinland/Hamburg oder die Novitas BKK. Beide sind bei Apothekern nicht eben beliebt. Die AOK ist Vorreiterin der Rabattverträge, die Novitas BKK sorgt mit systematischen Retaxierungen von Betäubungsmittelrezepten für Ärger. /

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