Kasse muss Abschlag voll zurückzahlen |
10.06.2015 09:35 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Begleichen Krankenkassen Rechnungen aufgrund unberechtigter Retaxationen zu spät, verlieren sie ihren Anspruch auf den Apothekenrabatt. Das hatte das Bundessozialgericht bereits im Jahr 2012 entschieden. Jetzt muss die Auffanggesellschaft der mittlerweile insolventen City BKK Hamburger Apothekern mehr als 169 000 Euro zurückzahlen.
In dem Fall ging es um eine Rechnung über Arzneimittel, die Apotheker im August 2003 an Versicherte der City BKK abgegeben hatten. Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum hatte die Forderungen in Form einer Sammelrechnung gestellt. Allerdings hatte die Kasse nicht den vollen Betrag gezahlt, sondern die Rechnung unter anderem aufgrund von Retaxierungen um rund 55 000 Euro gekürzt.
Das Urteil ist ein Sieg für die Hamburger Apotheker.
Foto: imago/CTK Photo
Zwar war schnell klar, dass die City BKK den Betrag teilweise unrechtmäßig einbehalten hatte. Sie hatte daher im Januar 2005 etwa 48 000 Euro zurückgezahlt. Aus Sicht der Apotheker hatte die Kasse damit allerdings den Anspruch auf den Apothekenrabatt verloren. Schließlich hatte sie die Rechnung nicht innerhalb von zehn Tagen vollständig bezahlt, wie es das Gesetz vorschreibt. Der Hamburger Apothekerverein (HAV) hatte daraufhin geklagt und der Fall war schließlich vor dem Bundessozialgericht (BSG) gelandet.
Im März 2012 hatten die dortigen Richter den Apothekern grundsätzlich Recht gegeben. Allerdings hatten sie den Fall zur endgültigen Klärung zurück an das Landessozialgericht (LSG) in Hamburg verwiesen, denn unklar war, welche Posten der Sammelrechnung von der Kürzung und damit der verspäteten Zahlung tatsächlich betroffen waren und welche nicht. Die Beweislast schrieben die BSG-Richter dabei der Krankenkasse zu.
Die war jedoch nicht mehr in der Lage, nachträglich genau aufzuschlüsseln, welche Forderungen fristgerecht und welche verspätet beglichen wurden. Nach mehr als zehn Jahren Rechtsstreit entschieden die Hamburger Richter daher Ende Mai, dass die Kasse keinen Anspruch auf Apothekenrabatt hat. Nun muss die Auffanggesellschaft der City BKK den vollen Betrag und damit rund 169 000 Euro plus Zinsen an die Apotheker zurückzahlen. Eine Revision ist nicht möglich. Der HAV-Vorsitzende Jörn Graue begrüßte das LSG Urteil. »Diese Richtigstellung war längst überfällig«, sagte er. /