Opioide ausnahmsweise direkt vom Arzt? |
24.01.2012 16:15 Uhr |
Von Daniel Rücker / Womöglich dürfen Ärzte demnächst in bestimmten Situationen Schwerstkranken starke Schmerzmittel überlassen. Das Bundesgesundheitsministerium prüft nach einen Bericht der Berliner Zeitung derzeit einen juristisch gangbaren Weg, wie unheilbar Kranke nachts und an den Wochenenden ambulant besser versorgt werden können.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium bestätigte gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung entsprechende Pläne. Es werde über ein eingeschränktes Dispensierrecht für Ärzte nachgedacht.
Ein BtM-Vorrat in Apotheken macht ärztliches Dispensieren überflüssig.
Foto: PZ/Archiv
Die Ärzte dürften dann den Kranken Betäubungsmittel »überlassen«. Eine entsprechende Regelung soll ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden. In der Apothekenbetriebsordnung soll es einen Hinweis auf die Regelung im Betäubungsmittelgesetz geben. Palliativmediziner und Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßen die Ankündigung.
Auch die ABDA lehnt es nicht grundsätzlich ab, wenn Ärzte unter ganz bestimmten Bedingungen BtM bei einem Patienten zurücklassen dürfen, generell erlaubt werden, sollte dies aber keinesfalls. Statt das Dispensierverbot für Ärzte zu lockern, um Schwerstkranke besser mit Schmerzmitteln zu versorgen, sollte die Bevorratungspflicht der Apotheken für Opioide ausgeweitet werden, schlägt die ABDA vor. Apotheken sollen verpflichtet werden, einen Vorrat an schnell und stark wirksamen Opioiden in oraler und parenteraler Darreichungsform sowie ein retardiert und stark wirkendes Opioid in oraler Darreichungsform anzulegen. /