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Arzneimittelrisiken richtig melden – so geht’s

Apothekerinnen und Apotheker nehmen eine zentrale Funktion für die sichere Arzneimittelanwendung ein. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des pharmazeutischen Personals, im Rahmen der Information und Beratung bei der Ermittlung, Erkennung, Erfassung und Weitergabe sowie an der Vorbeugung von Arzneimittelrisiken mitzuwirken.
André Said
Leonard Freudewald
Oana Iliescu
Martin Schulz
23.03.2023  11:00 Uhr

Die Meldung von Verdachtsfällen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) sowie zu Qualitätsmängeln bilden die wichtigste Basis, um Risiken in der praktischen Arzneimitteltherapie aufzudecken und hieraus Maßnahmen zum Schutz der Patienten abzuleiten. Mit der Berufsordnung der jeweiligen Landesapothekerkammer sind Apothekerinnen und Apotheker verpflichtet, ihnen bekannt gewordene Arzneimittelrisiken an die AMK zu melden.

Der Begriff Arzneimittelrisiken ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) (§§ 62, 63) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift nach § 63 AMG (sogenannter Stufenplan) definiert und umfasst jene Aspekte, die die Sicherheit und Unbedenklichkeit einer Arzneimitteltherapie beeinträchtigen können:

  • UAW; einschließlich Medikationsfehler und Wechselwirkungen
  • Resistenzbildung bei Antiinfektiva,
  • Minderwirkung bei Impfstoffen,
  • Missbrauch und Fehlgebrauch,
  • Gewöhnung und Abhängigkeit,
  • Mängel der Qualität (auch technischer Art),
  • Mängel der Behältnisse und äußeren Umhüllungen,
  • Mängel der Kennzeichnung und der Fach- und Gebrauchsinformationen,
  • Arzneimittelfälschungen sowie
  • nicht ausreichende Wartezeit (Tier-Arzneimittel) und potenzielle Umweltrisiken.

Im Jahr 2010 wurde zudem die euro­päische Pharmakovigilanz-Richtlinie 2001/83/EG geändert und die Defini­tion für UAW erweitert. Diese umfasst nun jede Reaktion auf ein Arzneimittel, die unbeabsichtigt und schädlich ist, sodass auch UAW erfasst werden, die durch Medikationsfehler entstanden sind. Unter einem Medikationsfehler versteht man ein (unbeabsichtigtes) Abweichen vom optimalen Medikationsprozess, was zu einer grund­sätzlich vermeidbaren Schädigung des Patienten führen kann.

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