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Reformpläne
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ApoVWG wohl erst später im Bundestag

Bis Mitte April dürften die Beratungen zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wohl nicht abgeschlossen sein, wodurch ein avisierter Beschlusstermin im Bundestag mutmaßlich gerissen wird. »Vertieft« überprüfen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zudem die geplanten schärferen Versenderkontrollen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 31.03.2026  12:04 Uhr

Zunächst war für die 2. und 3. Lesung  im Bundestag der 16. April angedacht. Aktuell erscheint dieser Termin aber unrealistisch; zu groß ist wohl noch der Klärungsbedarf bei zentralen Reforminhalten. Das ApoVWG war bei der vergangenen Sitzung des Gesundheitsausschusses am 25. März jedenfalls kein Thema. Die nächste Sitzung ist für Mittwoch, 15. April, terminiert. Die Tagesordnung steht noch nicht fest, kann bis kurz vor dem Termin kurzfristig geändert werden.

Selbst wenn das Gesetz am 15. April Ausschussthema ist und sich die Fraktionen auf Änderungsanträge zum ApoVWG einigen, wäre eine Verabschiedung am Folgetag unrealistisch. Zwischen Ausschussempfehlungen und Plenarabstimmungen liegen normalerweise mehrere Tage. Änderungsanträge müssen schriftlich vorliegen und abgestimmt werden, sie werden zudem oft juristisch geprüft. 

So weit ist man aber noch nicht. Vorab hatten die Fraktionen von Union sowie SPD noch Nachfragen und erkundigten sich in ihren Prüfbitten etwa zur geplanten PTA-Vertretungsklausel und zu Zweigapotheken. Das BMG zeigte sich größtenteils unbeirrt, kündigte gleichzeitig an, dass man zu wichtigen Themen weiter intensiv beraten werde – etwa zur geplanten Verschärfung der Versenderkontrollen.  Die Änderungen würden »aktuell nochmals insgesamt vertieft überprüft«.

Auch dies kann dazu beitragen, dass das ApoVWG später beschlossen wird. Das Versandthema ist zwar nicht in dem Gesetzentwurf geregelt, sondern in der begleitenden »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen«. Diese soll aber parallel mit dem ApoVWG greifen.

Verordnung bis Mitte April in Brüssel

Terminschwierigkeiten für den Gesetzesbeschluss dürften sich also auch durch die Verordnung ergeben, auch wenn diese nicht im Bundestag beschlossen werden muss. Am 14. April wird sie aus Brüssel zurückerwartet, wo sie derzeit bei der EU-Kommission zur Notifizierung liegt; die Mitgliedstaaten dürfen Einschätzungen abgeben. Bis dahin gilt eine sogenannte Stillhaltefrist, innerhalb derer keine Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden.

Gegenwind von EU-Seite blieb bislang zwar aus. Hier zeigte sich Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), beim PZ-Managementkongress in Palma durchaus zuversichtlich, dass das auch so bleibt. »Bis jetzt sind die Signale aus Brüssel gut. Es scheint durchzulaufen.« Die Mitgliedstaaten hätten andernfalls Änderungsvorschläge mitteilen müssen, was bislang nicht passiert sei.

Gerade beim Versenderthema stehen die Zeichen dennoch auf Sturm. Redcare-CEO Olaf Heinrich sieht keine Notwendigkeit für schärfere Kontrollen, in die erstmals die Logistiker mit einbezogen werden sollen, und betonte unlängst öffentlich, er gehe davon aus, dass die diskutierten Neuerungen »so nicht in Kraft treten werden«.  Dass die Versandbranche im Hintergrund Einfluss zu nehmen versucht, liegt auf der Hand. Das Versandthema ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach Informationen der PZ  ein Anliegen; sie wolle persönlich bei den Beratungen mitreden. Dass diese sich auf die Schnelle erledigen lassen, ist also fraglich.

Kammer Nordrhein: Gesetzesänderungen zwingend erforderlich

Dringenden Handlungsbedarf sieht in diesem Zusammenhang die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Sie verweist auf zwei kürzlich ergangene Gerichtsurteile, die einen niederländischen EU-Versender, der sich auf den Vertrieb von Abnehmspritzen spezialisiert hatte, in die Schranken gewiesen hätten. Dies sei jedoch nur auf den ersten Blick ein Erfolg, auf den zweiten vielmehr »ein Beispiel für den fehlenden Verbraucherschutz beim grenzüberschreitenden Arzneimittelversand«, so die Kammer.

Denn am Ende habe sich der Anbieter »schlicht vom Markt zurückgezogen«. Die Aktivitäten würden nun durch eine in Großbritannien ansässige Plattform und über einen anderen Arzneimittelversender abgewickelt.

Armin Hoffmann, AKNR-Präsident sowie Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), beklagt einen eklatanten Missstand. »Es existieren Dutzende von Anbietern, die aus Lagerhallen heraus mit ungelerntem Personal unter Missachtung sämtlicher Standards Arzneimittel nach Deutschland senden, insbesondere sensible Arzneimittel, wie etwa die Abnehmspritzen«, so Hoffmann. In den Niederlanden werde nicht kontrolliert – umso »zwingender« seien die hierzulande geplanten Gesetzesverschärfungen.

Unkontrollierter Versand »Gefahr für jeden Verbraucher«

Der unkontrollierte Arzneimittelversand aus den Niederlanden sei »keine Einbildung«, ergänzt Kammergeschäftsführerin und -justiziarin Bettina Mecking. Er stelle »eine real existierende Gefahr für jeden Verbraucher« dar. Die Politik müsse handeln, um die Kontrolle über den Arzneimittelvertrieb nicht »endgültig zu verlieren«.

Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Kammer auch in diesen Verfahren anwaltlich vertreten hat, schickt eine deutliche Botschaft an die Versender. Die Gesetzesvorhaben seien nicht gegen sie gerichtet, auch wenn sie den Eindruck erwecken wollten. Vielmehr gelte es, die Standards an den Arzneimittelvertrieb aufrechtzuerhalten, die das EU-Recht vorgebe. Diese würden jeden Tag »tausendfach« missachtet, ein »unkalkulierbares Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.« Die Politik müsse tätig werden, die geplanten Verschärfungen seien nur »ein erster Schritt«.

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