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Arzneimitteltherapie

Apotheker fordern verlässliche Versorgung von Flüchtlingen

Klare Zuständigkeiten und verlässliche Erstattung der Arzneimitteltherapie von Flüchtlingen, das ist eine zentrale Forderung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL). Leider gebe es nach wie vor Probleme bei der Kostenübernahme, so die Kritik.
Ev Tebroke
24.01.2023  12:00 Uhr

Apotheken haben keine Prüfpflicht 

Auch sei die Apotheke nicht verpflichtet, Zuständigkeiten zu prüfen, betont Rochell. Wenn ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept vorliege, habe der darauf angegeben Kostenträger die Leistung auch vertragsgemäß zu vergüten und den Wareneinsatz zu erstatten. »Es kann nicht sein, dass die Apotheke am Ende die Arzneimittel der Flüchtlinge bezahlt.«

Patienten wie Apotheken bräuchten Verlässlichkeit – und keine Behörden, die die Verantwortung von sich schöben. Die Zahl der Apotheken in Westfalen-Lippe sei im vergangenen Jahr erneut gesunken. »Jeder zusätzliche Bürokratismus, jedes zusätzliche Risiko für die Honorierung setzt die flächendeckende pharmazeutische Versorgung der Bürger einer weiteren Gefahr aus«, warnt der AVWL-Chef.

Nach Angaben des AVWL ist die Zahl der Asylbewerber im Jahr 2022 um 27,9 Prozent gestiegen. Hinzu komme eine Million Schutzsuchender aus der Ukraine. Nachdem die Flüchtlinge einer Kommune zugewiesen sind, kommen die Städte und Gemeinden für die Versorgung auf. Flüchtlinge aus der Ukraine werden bereits nach wenigen Wochen in Deutschland in die Gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Bis dahin gelten für sie die gleichen Zuständigkeiten wie für Asylbewerber.

 

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