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Arzneimitteltherapie

Apotheker fordern verlässliche Versorgung von Flüchtlingen

Klare Zuständigkeiten und verlässliche Erstattung der Arzneimitteltherapie von Flüchtlingen, das ist eine zentrale Forderung des Apothekerverbands Westfalen-Lippe (AVWL). Leider gebe es nach wie vor Probleme bei der Kostenübernahme, so die Kritik.
Ev Tebroke
24.01.2023  12:00 Uhr

Eigentlich ist die Arzneimittelversorgung von Flüchtlingen klar geregelt. Für die Gesundheitsversorgung von Menschen, die in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht sind, ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig. Damit Geflüchtete einen Arzt aufsuchen können, erhalten sie von der zuständigen Behörde einen Behandlungsschein, manche Kommunen geben auch elektronische Gesundheitskarten aus. Stellt ein Arzt bei Bedarf ein Rezept aus, ist der jeweilige Kostenträger auf der Verordnung vermerkt. Jedoch scheint es trotzdem Probleme bei der Kostenübernahme der Arzneimitteltherapie zu geben. Darüber informiert heute der Apothekerverband Westfalen-Lippe.

»In der Praxis erleben wir immer wieder, dass die laut ausgestelltem Rezept zuständige Stelle die Kosten nicht übernehmen will«, berichtet der AVWL-Vorstandsvorsitzende Thomas Rochell. Bei der Rezeptbelieferung geht die Apotheke in Vorleistung und rechnet die Kosten für das Mittel wie auch das Honorar für ihre Leistung mit der jeweils zuständigen Stelle ab. Wird die Kostenübernahme von den auf dem Rezept vermerkten Kostenträgern verweigert, bleiben die Apotheken auf den Ausgaben sitzen.

Klare Zuständigkeiten vonnöten

Die Apotheken könnten nicht prüfen, ob die angegebene Stelle tatsächlich die richtige für den jeweiligen Flüchtling sei oder ob sich unterdessen kurzfristig die Zuständigkeit geändert habe, unterstreicht Rochell. Zudem gehe es um eine zügige Versorgung des Patienten. »Wenn ein Mensch akut krank ist, muss er in der Regel auch schnell versorgt werden. Da bleibt der Apotheke keine Zeit, sich lange bei Behörden durchzufragen. Schon gar nicht, wenn der Patient am späten Nachmittag, am Samstag, nachts oder am Wochenende in die Apotheke kommt und bei der Behörde niemand mehr zu erreichen ist«, so die Kritik. Zudem seien die Apotheken aufgrund des Fachkräftemangels längst am Rande ihrer Kapazitäten und könnten nicht auch noch in den Telefonschleifen der Verwaltungen warten.

Apotheken haben keine Prüfpflicht 

Auch sei die Apotheke nicht verpflichtet, Zuständigkeiten zu prüfen, betont Rochell. Wenn ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept vorliege, habe der darauf angegeben Kostenträger die Leistung auch vertragsgemäß zu vergüten und den Wareneinsatz zu erstatten. »Es kann nicht sein, dass die Apotheke am Ende die Arzneimittel der Flüchtlinge bezahlt.«

Patienten wie Apotheken bräuchten Verlässlichkeit – und keine Behörden, die die Verantwortung von sich schöben. Die Zahl der Apotheken in Westfalen-Lippe sei im vergangenen Jahr erneut gesunken. »Jeder zusätzliche Bürokratismus, jedes zusätzliche Risiko für die Honorierung setzt die flächendeckende pharmazeutische Versorgung der Bürger einer weiteren Gefahr aus«, warnt der AVWL-Chef.

Nach Angaben des AVWL ist die Zahl der Asylbewerber im Jahr 2022 um 27,9 Prozent gestiegen. Hinzu komme eine Million Schutzsuchender aus der Ukraine. Nachdem die Flüchtlinge einer Kommune zugewiesen sind, kommen die Städte und Gemeinden für die Versorgung auf. Flüchtlinge aus der Ukraine werden bereits nach wenigen Wochen in Deutschland in die Gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen. Bis dahin gelten für sie die gleichen Zuständigkeiten wie für Asylbewerber.

 

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