| Alexander Müller |
| 04.01.2026 08:00 Uhr |
Umso wichtiger ist für die Apotheken, dass zumindest die Verhandlungs¬lösung mit der Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) kommen soll. Und: Gegenüber dem Referentenentwurf wurde der Plan deutlich verbessert. Der Entwurf des neuen § 3a sieht jetzt »jährlich« eine Anpassung vor statt wie zuvor »regelmäßig«.
Zweiter Vorteil: Die »Kostenentwicklung der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung« wurde im überarbeiteten Gesetzentwurf als Kriterium für die Anpassung eingefügt. Damit hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband eine deutlich bessere Ausgangsposition.
Die Beitragsstabilität der Kassen ist zwar immer noch als Anker enthalten, aber jetzt wie bei anderen Berufsgruppen mit Verweis auf § 71 Absatz 2 SGB V. Demnach müssen Vertragspartner neue Vergütungen so gestalten, dass Beitragserhöhungen ausgeschlossen werden.
▶ Prognose: Ein Spaziergang werden die Verhandlungen mit dem GKV-SV nicht, zumal über Fixum und prozentualen Anteil gestritten werden soll. Aber spätestens im Schiedsverfahren hätte man immerhin die gewünschten klaren Leitplanken. Das BMG ist zwar bei der Umsetzung nicht an das Ergebnis gebunden, wird die Empfehlung aber nicht ignorieren können. Die Verhandlungslösung hat das Potenzial, über eine Dynamisierung die Apotheken langfristig zu stärken. Das ist gut – und deutet gleichzeitig auf das Problem hin: Bis es zur ersten Anpassung kommt, dürfte es noch mindestens ein Jahr dauern und das ist für viele wirtschaftlich gefährdete Apotheken schlicht zu spät.
Unmittelbar wirtschaftlich entlastend wird sich der höhere Notdienstzuschlag auswirken. Die 20 Cent pro Packung, die derzeit in den Topf für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) fließen, sollen künftig für Nacht- und Notdienste zur Verfügung stehen. Davon profitieren Apotheken im ländlichen Raum proportional mehr. Künftig sollen neben der Notdienstpauschale für Vollnotdienste auch Zuschüsse für Teilnotdienste (mindestens von 20 bis 22 Uhr) gezahlt werden, und zwar in Höhe von einem Fünftel des Betrages für den Vollnotdienst. Ein gesonderter »Landapothekenzuschlag« ist nicht mehr vorgesehen.
Die pDL sollen zunächst weiter aus dem mit rund 550 Millionen Euro gut gefüllten Topf bezahlt werden.
Ein weiteres Plus für die Apotheken ist die geplante Wiederfreigabe von Skonti. Für vorfristige Zahlung sollen laut den Verordnungsplänen handelsübliche Skonti künftig wieder möglich sein. Der Großhandelsverband Phagro hat allerdings schon angemahnt, dass die Vorfristigkeit unabdingbar sei.
▶ Prognose: Die Großhändler werden unter der neuen Lösung auf Dekadenzahlung umstellen. Liquidität wird eine zentrale Größe für die Wirtschaftlichkeit einer Apotheke. Was die Skonto-Verhandlungen angeht, könnte die Schere zwischen großen und kleinen Apotheken bei den Konditionen weiter auseinandergehen.