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Apothekenreform – eine Einordnung

2026 wird ein richtungsweisendes Jahr für die Apotheken. Die geplante Reform könnte den Markt grundlegend verändern. Welche Rolle die Apotheken übernehmen, hängt nicht nur von neuen Aufgaben ab – sondern vor allem von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die PZ analysiert die Reformpläne.
AutorKontaktAlexander Müller
Datum 04.01.2026  08:00 Uhr

PTA-Vertretung

Die umstrittene PTA-Vertretung wurde zwar nicht ganz aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Doch die Anforderungen sind jetzt deutlich höher. Die befristete Vertretung des Inhabers oder der Inhaberin durch PTA ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Vorgesehen ist sie laut Gesetzentwurf »zum Zweck einer vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken« und »zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen«.

Und auch dann hat die Apothekenleitung keinen Anspruch darauf. Die zuständige Behörde »kann« auf Antrag des Inhabers »im Einzelfall« eine solche Vertretung genehmigen. Geblieben ist im Vergleich zur bisherigen Version die zeitliche Begrenzung: »für bis zu 20 Tage im Jahr, jedoch längstens an zehn zusammenhängenden Tagen«. An dieser Stelle setzt die Befürchtung der Apothekenrechtler an, dass sich die Präsenzpflicht deutlich schwerer wird verteidigen lassen, wenn solche Ausnahmen zulässig sind.

Neu ist die räumliche Begrenzung. Die Behörde darf die Genehmigung für eine PTA-Vertretung nur erteilen, wenn sich im Umkreis von mindestens sechs Kilometern keine weitere Apotheke befindet. Und sie muss bei der Prüfung des Antrags die »regionale Arzneimittelversorgung und die Personalsituation der Apotheke« berücksichtigen. Den Fachkräftemangel und die Sicherstellung der Apothekenversorgung führt das BMG in der Begründung für die – zunächst fünfjährige – Erprobung der PTA-Vertretung an.

▶ Prognose: Das Vorhaben wurde im neuen Entwurf so verkompliziert, dass es in der Praxis kaum zur Anwendung kommen dürfte. Selbst im BMG rechnet man mit allenfalls 500 Apotheken, die dafür infrage kommen. Die juristischen Hardliner warnen, dass die bloße Möglichkeit die Gefahr des Systembruchs birgt.

Strengere Transportvorschriften für Versender

Strengere Vorgaben will das Ministerium Arzneimittelversendern auferlegen: Die Transportverpackung muss den Schutz des Arzneimittels vor Bruch oder Beeinträchtigung sicherstellen und die Transportbedingungen müssen Qualität, Wirksamkeit und Unversehrtheit des jeweiligen Arzneimittels gewährleisten können. Auch für den Botendienst werden die Auflagen angezogen.

▶ Prognose: Strengere Regeln sind gut. Ihre Einhaltung zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren, ist Sache der Aufsicht. Hier besteht schon lange Handlungsbedarf.

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